Anträge. I . Absatz b. Wird eine solche Urkunde in mehreren Exemplaren ausgefertigt, so ist nur ein Exemplar davon steuerpflichtig. Stauß. ll. Wird eine solche Urkunde in mehreren Exemplaren ausgeferUgt, so soll die betreffende Wechselsnmme immer nur einmal dem Stempel unterworfen sein und ist unter diesem rc. Ehret. III. Zu § 7 8ub f>. auf der letzten Zeile hinter dem Worte: „welche" das Wort: „wissentlich" einzuschalleu. Beckmann. evm. Beilage zum Protokoll vom 24. Februar 1868. Nr. 1134. Petition der Gemeinden Alt- und Neuebersbach in 80 Abdrücken, die projec- tirte Eisenbahnlinie Rumburg-Ebersbach-Löbau betreffend. - 1135. Anderweiter Bericht der dritten Deputation über die Petition des Abgeordneten Weidauer, die Vorlegung eines Baupolizeigesetzentwurfs betreffend. - 1136. Bericht der zweiten Deputation über das Königliche Decret, die Fixation der Amtssröhne und Amtsboten rc. betreffend. - 1137. Petition des Ortsrichters Büttner in Jägersgrün, das Bahnproject Aue- Eibenstock-Jägersgrün nach Adorf rc. betreffend. - 1138. Desgleichen Berendt's in Seifhennersdorf und Genossen, den Gesetzentwurf über den Wechselstempel betreffend. - 1139. Die erste Kammer überreicht mittelst Beschlusses eine Petition des Handels und Gewerbestands in Limbach, dasselbe betreffend. - 1140. Protokollextract der ersten Kammer, die Berathung über die Petition des pädagogischen Vereins nebst 41 Lehrerconferenzen um Erlassung eines Pen sionsgesetzes rc betreffend. - 1141. Desgleichen, die Berathung über die Petition der Jagdgenossenschaft zu Schel- lerhau, Revision des Jagdgesetzes betreffend. Dritte Abtheilung 74