592 r r: n am von der von n r n Zs I! M ^4 Die Deputation sei bei nochmaliger Berathung über diesen Antrag zu der Ansicht gekommen, daß der Unterschied zwischen Dem, was dieser Antrag bezwecke, und den Bestimmungen in §68 der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetze ein nicht erheblicher, und da die Staatöregierung stets den Wünschen der Lehrer bezüglich dieser Frage entsprochen habe, der Vorzug der präceptiven vor der facul- ? tativen Vorschrift kein so bedeutender sei, um eine Differenz in den Beschlüssen der Kammern deshalb aufrecht zu erhalten. Demgemäß rathe die Deputation an: von dem früher gefaßten Beschlusse abzugehen. Nachdem in der eröffneten Debatte Herr Abgeordneter Schreck den von ihm eingebrachten Antrag nochmals motivirt und aufrecht erhalten, und Herr Abgeord neter Seyfart und der Herr Referent den neuerlichen Deputationsvorschlag ver teidigt hatten, beschloß die Kammer auf gestellte Präsidialfrage gegen 4 Stimmen: dem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten. Petition des pädagogischen Vereins rc. um Erlassung eines Pensionsgesetzes für Volksschullehrer rc. Der Herr Referent theilte mit, daß die erste Kammer in der Sitzung 19. dieses Monats zwar dem diesseits von der Deputation bevorworteten und der zweiten Kammer genehmigten Anträge beigetreten sei, dagegen den bei diesseitigen Berathung vom Herrn Abgeordneten Schreck eingebrachten und der zweiten Kammer angenommenen Antrag abgelehnt habe. 475. mündlichen Bericht über eine Differenz zwischen den Beschlüssen beider Kammern bezüglich der Die Deputation rathe daher an, ebenso wie die erste Kammer, der diese Angelegenheit in der Sitzung vom 24. Januar lausenden Jahres zur Berathung vorgelegen habe, zu beschließen: die Beschwerde der verw. Kellner aus sich beruhen zu lassen, welchem Vorschläge die Kammer ohne Debatte einstimmig beitrat. Endlich erstattete Herr Abgeordneter von Reinhardt, Namens der vierten Deputation,