491. Bericht der dritten Deputation über dis- Petition Metzsch's und Genossen, Abänderung deS Gesetzes, Berichtigung von Wasserläufen betreffend. Hierauf wurde von dem Herrn Abgeordneten Otto, als Referenten, der Be richt der dritten Deputation über die Petitionen 1. von Johanil Erdmann Traugott Metzsch in Wiederau und Genossen, 2. von Gottfried Frommolt in Flößberg und Genossen, die Abänderung des Gesetzes vom I5. August 1855 wegen Regulir- ung von Wasserläufen betreffend, der Kammer vorgetragen, und referirte mündlich über die unter Nr. 119 4 der Hanptregistrande eingegangene, der dritten Deputation überwiesene Petition Kanz's und Genossen, einen ähnlichen Gegenstand betreffend, und bemerkte: daß die dritte Deputation der Kammer Vorschläge, über die ebenerwähnte Petition einen gleichen Beschluß zu fassen, wie Seite 271 des Berichts über die Metzsch'sche und Frommolt'sche Petition von der dritten Depu tation der Kammer angerathen sei. An der hierauf eröffneten allgemeinen Debatte betheiligte sich, eines dies- fallsigen Auftrags des wegen Krankheit abwesenden Herrn Abgeordneten Schade mit gedenkend, Herr Vicepräsident Oehmichen, Herr Referent, Herr Abgeordneter Mosch, Herr Staatsminister von Nostitz-Wallwitz, worauf der Schluß der Debatte erfolgte und der Herr Referent zum Schluffe sprach. Bei namentlicher Abstimmung wnrde die von dem Herrn Präsidenten gestellte Frage: will, nach dem Vorschläge der Deputation, die Kammer die vorliegenden Petitionen, sowie die heute referirte Petition, insoweit sie aus die Her stellung einer Majorität der Betheiligten für die Entschließung zur Aus führung einer Wasserlaufsberichtigung sich beziehen, der hohen Staats regierung zur Erwägung übergeben, im Uebrigen aber diese sämmtlichen Petitionen auf sich beruhen lassen? von sämmtlichen Anwesenden mit „2a" beantwortet und die Abgabe dieser Petition an die erste Kammer einstimmig beschlossen.