Rede Ansichten und Anschuldigungen unterschiebe, die er, wie aus den stenogra phischen Mitteilungen hervorgehe, nicht ausgesprochen habe. Auch im Materiellen könne er nach jener Berichtigung das von ihm Angeführte nicht für unbegründet ansehen. Bezüglich desselben Aufsatzes erklärten Herr Abgeordneter von Schönberg, daß er seine über den Gegenstand ausgesprochenen Behauptungen gegen die An führungen deS Dresdner Journals aufrecht erhalte, und Herr Abgeordneter Seiler, daß sein Angriff gegen das Princip, nicht gegen Personen gerichtet gewesen sei. Hierauf erhielt Herr Abgeordneter Sackße das Wort nnd wendete sich gegen die in der Sitzung der ersten Kammer am 11. März bei Berathung der Be schwerde der Arsenikwerksbesitzer von dem Herrn Regierungscommissar abgegebene Erklärung, daß das bei der diesseitigen Berathung von ihm, dem Abgeordneten Sachße, Mitgetheilte eine unbegründete Anschuldigung der Freiberger siscalischen Handelsverwaltung involvire. Herr Abgeordneter Sachße legte nochmals diejenigen Thatsachen dar, welche von dem Herrn Regierungscommissar weder in dieser noch in jener Kammer widerlegt worden seien. Endlich wies Herr Abgeordneter Schreck in Betreff der von ihm bei Berath ung der Petition katholischer Lehrer um Gehaltsaufbesserung bezüglich des Baues einer Kirche, Pfarre und Schule in Pirna angeführten Thatsachen nach, daß die von einem Mitglieds der ersten Kammer bei der gleichen Berathung unternommene Berichtigung derselben der Begründung entbehre, obgleich jenem Mitgliede der ersten Kammer eine genauere Information zu Gebote gestanden habe, als ihm. Nach diesen Erklärungen wurde zur Tagesordnung übergegangen, zur 535. Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Petition Anton Hörich's in Minckwitz und Genossen, die Ablösung einer Verpflichtung der dasigen Altgemeinde betreffend. Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Seydel, trug den Bericht vor, über welchen die Kammer in eine Debatte nicht eintrat, sondern sofort einstimmig den von der Deputation bevorworteten Antrag: die Petition auf sich beruhen zu lassen, genehmigte. Derselbe Herr Referent las hierauf die