„die zweite Kammer besteht aus: 40 Abgeordneten des platten Landes und 40 Abgeordneten der Städte," annehmen? gegen 1 7 Stimmen verneint, und 6. nimmt die Kammer § 68 nach dem Borschlage der Majorität der De putation in folgender Fassung: „die zweite Kammer besteht aus: 35 Abgeordneten der Städte und 45 Abgeordneten der ländlichen Wahlbezirke," an? gegen 13 Stimmen bejaht. Hiernach wurde bei Abschnitt II. auch die Aufhebung des § 68 der Verfassungsurkunde vom 4. Sep tember 1831 auf Präsidialfrage einstimmig von der Kammer beschlossen. Wegen vorgerückter Zeit wurde von dem Herrn Präsidenten die Verhandlung Nachmittags nach 2 Uhr abgebrochen, die Fortsetzung derselben aber auf heute Nachmittag 5 Uhr angesetzt. Den Verhandlungen gemäß niedergeschrieben von Haberkorn, Schenk, Präsident der zweiten Kammer. Secretär der zweiten Kammer. Oehmichen. O?. Loth. Anträge. I. Ans Seite 378 unter Nr. 17 statt der Zahl: „drei" die Zahl: „fünf" ZU setzen. . ° Beckmann.