30 Der Herr Präsident zeigte die 23. Entschuldigung des Herrn Abgeordneten Riedel wegen Unwohlseins an und ging sodann znr Tagesordnung über, znm 24. Bericht der ersten Deputation auf das Königliche Decret vom 15. November 1866, den zwischen dem Königreich Sachsen nnd Preußen abgeschlossenen Friedensvertrag betreffend. Der Referent Herr Abgeordneter von Criegern las das Königliche Decret, wobei unter Einverständniß der Herren Regierungsconnnissare die Kammer vom Vertrage des Friedensvertrags absah, und den Bericht im Zusammenhänge vor, da die Kammer dem Vorschläge des Referenten, die allgemeine und die specielle Debatte zu verbinden, beitrat. An der über das Vorgetragene eröffneten Debatte betheiligten sich die Herren Abgeordneten Fahnaner, Rose, Vicepräsident Oehmi chen, Ploß, von Nostitz-Paulsdorf, Güuther, Mammen, Schreck, der Referent von Criegern, Seiler, Sachße, Staatsminister von Friesen, Pornitz, StaatSminister von Fabrice, welcher die Vorlegung eines Gesetzentwurfs an deu gegenwärtigen Landtag in Aussicht stellte, durch welchen die in der Ordonnanz vorhandene Lücke hinsichtlich der Bestimmungen über Unterbringung und Verpflegung fremder Truppen ergänzt werden soll; ferner die Herren Abgeordneten Uhlemann, May, Koch, Jordan und Walther betheiligten. Nach dem Schlußworte des Herrn Referenten beschloß die Kammer den Anträgen der Deputation auf Seite 16 des Berichts gemäß, einstimmig: 1) zu deni zwischen dem Königreich Sachsen und Preußen unterm 2 l. October 1866 abgeschlossenen Friedensvertrag nachträglich ihre Zustimmung zu erth eilen, 2) die Staatsregierung zur Ausführung der in dem Friedensvertrag enthalte nen Bestimmungen, soweit es dessen bedarf, zu ermächtigen, und 3) die Anwendung des Expropriationsgesetzes auf die im Art. 1 3 des Frie densvertrags erwähnte Eisenbahn zu genehmigen, und beantwortete sodann die Schlußfrage des Herrn Präsidenten: will sich die Kammer in der so eben beschlossenen Weise der Staatsregier ung gegenüber auf das Königliche Decret, den zwischen dem Königreich Sachsen und Preußen abgeschlossenen Friedensvertrag betreffend, erklären? unter Namensaufruf