693 Zu 8 58 ergriff das Dort Herr Generalstaatsanwalt Öl'. Schwarze und sprach nach Schluß der Debatte der Herr Abgeordnete Schreck als Referent der Minorität, Herr Ge neralstaatsanwalt, wogegen Herr Abgeordneter Sachße, als Referent der Majorität, auf das Schlußwort verzichtete. Auf gesonderte Fragstellung wurde von der Kammer die Frage: will die Kammer, nach dem Borschlage der Majorität, dem 8 5 7 als Absatz 2 folgenden Satz beifügen: „dasselbe gilt von den Ausschließungs gründen der bereits erfolgten Aburtheilung und Gnade?" einstimmig bejaht, die weitere Frage: will die Kammer ablehnen die Worte: „sowie von den Milderungsgrün den der unverschuldeten Haft?" gegen 8 Stimmen verneint, die Frage: will die Kammer diese Worte aufnehmen? einstimmig bejaht, und die Frage: dem § 58 folgende Fassung geben: „bezüglich des Rückfalls," wie Seite 4 77 und 478 des Berichts, bis: „an die Geschwornen zu richten?" einstimmig bejaht, wodurch sich der Antrag des Herrn Referenten erledigte. Weiter wurde von der Kammer 8 59 unverändert nach dem Entwürfe, 8 60 nach dem Borschlage der Deputation, 8 61 mit der vorgeschlagenen Weglassung des Citats: „Absatz 1," 8 62 unverändert nach dem Entwürfe, 8 63 nach den Vorschlägen der Deputation, 8 64 mit den vorgeschlagenen Abänderungen,