694 8 65 nach den Abänderungsvorschlägen der Deputation, ohne Debatte, 8 66 nach der Bemerkung des Herrn Referenten, daß unter dem auf der sechsten Zeile des Berichts hierzu zu lesenden Worte: „anordnen" die Deputation die Anord- f nung durch die Staatsregierung verstanden habe, in der im Berichte angeführten Weise, ferner ohne Debatte 8 67 mit Hinzufügung des Wortes: „derselben," und 8 68 unverändert nach dem Entwürfe, allenthalben einstimmig angenommen. Bei 8 69 motivirte in eingehender Weise Herr Abgeordneter Güntber seinen von der Majo rität der Deputation abweichenden Antrag, daß Absatz 1 nach der Regierungsvorlage, Absatz 2 nach dem Borschlage der Deputation, und Absatz 3 in der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung, jedoch unter Einschaltung der Worte: „Darstellung und" vor dem Worte: „Rechts- bclehrung," angenommen werden möge, in eingehender Weise. Hierauf betheiligten an der weiteren Debatte sich Herr Generalstaatsanwalt, welcher besondere Fragstelluug über die im ersten Absätze der von der Deputation vorgeschlageuen Fassung dieses Paragraphen Zeile 2 und 3: „wenn und soweit ihm dies erforderlich erscheint," beantragte, nach dessen Erfolge für die Weglassung dieser Worte sich Herr Abgeordneter von Criegern, Herr Referent und, in Folge beantragter Präsidialfrage, die übrigen Mitglieder der Deputation erklärten. Au der weiteren Debatte betheiligten sich Herr Abgeordneter Günther und Herr General staatsanwalt wiederholt und die Herren Abgeordneten Seiler und Kretzschmar, sowie nach Schluß der Debatte Herr Abgeordneter Günther für die Minorität und Herr Abgeordneter Schreck für die Majorität als Referenten.