Nr. 54. und den dabei von dem Herrn Präsidenten eingebrachten Antrag an die zweite Deputation zu überweisen, - 55. wird vorgetragen und nach Form und Inhalt genehmigt, - 56. an die erste Kammer abzugeben, - 57. zum Druck und auf eine Tagesordnung zu bringen, - 58. zum Truck und an die erste Deputation, soweit nöthig unter Ver ¬ nehmung mit der zweiten Deputation, zu verweisen, und die bei - 59. überreichten Druckexemplare unter Tank zu vertheilen. Hiernächst ging der Herr Präsident zur 30. Verpflichtung neu eintretender Kammermitglieder über, und wurde der für den zwölften bäuerlichen Wahlbezirk gewählte Herr Lehngutsbesitzer Wilhelm Heinrich Vogel zu Grünhaynichen nach § 82 der Verfassungsurkunde mittelst Eides, und Herr Abgeordneter Fabrikbesitzer Tskar Kürzel zu Crimmitzschau, unter Verweisung aus den früher geleisteten Eid, durch Handschlag verpflichtet und eingewiesen. Ter Herr Präsident zeigte hierauf die 31. Entschuldigungen des Herrn Abgeordneten Riedel wegen Unwohlseins und des Herrn Abgeordneten von Ferber wegen dringender Geschäfte an. Hiernächst erhielt Herr Abgeordneter von Criegern das Wort zum 32. Vortrag der Ständischen Schrift auf das Königliche Decret vom 15. November 1866, den zwischen dem Königreich Sachsen und Preußen abgeschlossenen Friedensvertrag betreffend, welche nach Form und Inhalt genehmigt wurde. 33. Ermächtigung des Directoriums. Weiter ertheilte die Kammer auf Antrag des Herrn Präsidenten dem Directo- rium die Ermächtigung: die Ständische Schrift über das Königliche Decret, das Wahlgesetz zum Reichstage des Norddeutschen Bundes betreffend, welches Decret heute in der ersten Kammer berathen wird und dessen baldige Be kanntmachung dringend wünschenswerth ist, zu vollziehen und abzusenden, unter