766 6. der Antrag des Herrn Abgeordneten Mosch (Nr. III. des Protokolls vom 23. dieses Monats) mit 37 gegen 28 Stimmen abgelehnt, 7. der Antrag des Herrn Abgeordneten Seydel (Nr. I. dieses Protokolls) mit 45 gegen 2 0 Stimmen angenommen, 8. der Antrag des Herrn Abgeordneten Seyfart (Nr. V. dieses Protokolls) mit 43 gegen 22 Stimmen abgelehnt, und 9. der Antrag des Herrn Abgeordneten von Schönberg (Nr. II. dieses Pro tokolls) einstimmig angenommen. Wegen vorgerückter Zeit schloß hierauf der Herr Präsident nach Festsetzung der Tagesordnung für die zu morgen Vormittag 10 Uhr anberaumte nächste Session die heutige Sitzung. Den Verhandlungen gemäß niedergeschrieben von Haberkorn, Schenk, Präsident der zweiten Kammer. Secretär der zweiten Kammer. Jentzsch. Hecker. Anträge. I. Die hohe Kammer wolle beschließen: daß, wenn innerhalb eines Zeitraums von jetzt an in 5 Jahren die Er bauung einer Muldenthalbahn von Glauchau nach Wittenberg durch eine Privatgesellschaft nicht ausgeführt worden ist, die hohe Staatsregierung ermächtigt sein soll, den Weiterbau der Zweigbahn von Rochlitz aus über Colditz zum Anschlusse an die Leipzig-Döbeln-Dresdner Bahn bei Groß- sermuth auf Staatskosten auszuführen. Seydel II In den Deputationsvorschlag oder den Antrag des Herrn Abgeordneten Jor dan die Stadt Penig, die mit einer Zweigbahn bei dem Chemnitz-Leipziger Projecte zu bedenken ist, mit aufzunehmen. von Schönberg.