770 Nach weiterem Bortrage desselben Referenten hat hinsichtlich des 5. Differenzpunktes die Bewilligung von 6000 Thlr. bis 8000 Thlr. zu Pos. 66 des Ausgabebudgets für Realschulen und Gymnasien die erste Kammer der Ansicht der zweiten Kammer zugestimmt, wodurch sich diese Differenz erledigt. Dagegen wurde, nachdem zu Punkt 4. Herr Abgeordneter Uhlemann bemerkt, daß die Bewilligung der Pos. 30,4 des Ausgabebudgets postulirten 200 Thlr. Gehaltserhöhung für den Finanz vermessungsdirector nunmehr von der Deputation der ersten Kammer auszu sprechen angerathen werde, von der Kammer diese Gehaltszulage um normal mäßig 200 Thlr. jährlich einstimmig bewilligt. Nach dem weiter von Herrn Abgeordneten Seiler erstatteten Bortrage beschloß die Kammer zu 6. einstimmig: bei den unter 1, 2 und 3 von der zweiten Kammer zu Pos. 85u. 4 des Ausgabebudgets, Staatseiseubahuen und Chausseen betreffend, gestell ten Anträgen zu beharren, erklärte sich die Kammer zu 7. mit dem Anträge: die Königliche StaatSregierung wolle versuchsweise das Offenlassen der Schlagbäume anordnen, einstimmig zufrieden und einverstanden, hat aci 8. die zweite Kammer dem zu Pos. 87 des Ausgabebudgets von der ersten Kammer gestellten Anträge beigestimmt, wodurch diese Differenz Erledigung gefunden. Endlich bemerkte derselbe Herr Referent zu 9. daß die Deputation der Kammer anrathe, bei dem zu Pos. 89a. IV. wegen den Bauverwaltern beschlossenen Anträge stehen zu bleiben, wohin auch der einstimmig gefaßte Beschluß der Kammer sich richtete.