775 V. Die hohe Kammer wolle beschließen: daß die unter Nr. II. a. bezeichnete Eisenbahn über Seifhennersdorf, Leu tersdorf, Gersdorf, Eibau, Ebersbach mit Anschluß nach Löbau iu erster Linie bewilligt werde. Or. Pfeiffer. VI Die Kammer wolle beschließen: Der Anschluß der Südlausitzer Bahn in ihrer Weiterführung von Sohland ans hat in Bischofswerda an die Sächsisch-Schlesische Bahn auf Staatskosten zu erfolgen, dafern aber der Anschluß in Pirna oder einem anderen Punkte der Elbe beschlossen werden sollte, Bischofswerda durch eine Zweigbahn aus Staatsmitteln mit der Südlausitzer Bahn in Verbindung zu bringen. Huste. VII. Die Kammer beantragt: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in Erfüllung des ständischen Antrags vom Jahre 1864 die Erörterungen wegen Fortsetzung der Südlausitzer Bahn ab Sohland nachträglich auch auf die Linie Sebnitz- Schandau, beziehentlich darauf auszudehnen, in welcher Weise die Stadt Sebnitz in das Eisenbahnnetz hereingezogen werden könnte. Jordan. VIII. Im Falle der von mir gestellte Antrag, „den Bau einer Zweigbahn von I Bautzen nach Sohland betreffend," die gewünschte Berücksichtigung, beziehentlich l§ Annahme nicht finden sollte, beantrage ich und bitte: die hohe Kammer wolle im Vereine mit der hohen ersten Kammer bei der Königlichen Staatsregierung beantragen, dieselbe wolle den Bau einer Eisenbahn von Bautzen nach Sohland zum Anschlusse an die Südlausitzer Bahn für Staatsrechnung ausführen lassen, sobald eine Eisenbahnverbind ung von Bautzen nach Preußen zu in nördlicher oder östlicher Richtung gesichert ist, zu einer solchen Bahn auch«Concession und Genehmigung zur Expropriation bis zur Landesgrenze ertheilen. Geyer. Dritte Abtheilung. 98