80k diese Petition der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu über weisen. Es wurde ferner von der Vorlesung des von Herrn Abgeordneten Barth, als Referenten, erstatteten 666. Berichts der vierten Deputation über die Petition des Handwerkervereins zu Chemnitz, die Abänderung des Bereinsgesetzes zu Gunsten des Gewerbevereins betreffend, von der Kammer mit Zustimmung der StaatSregierung abzusehen beschlossen und in der hierauf eröffneten Debatte zunächst von Herrn Abgeordneten Fahnauer das Wort ergriffen. Eine hierbei von demselben über die Zukunft des Vaterlandes gethane Aeußerung wurde von dem Herrn Staatsminister von Nostitz Wallwitz in seiner hierauf folgenden Rede widerlegt und von dem Herrn Abgeordneten Sachße sodann als eine der Versammlung nicht würdige und das Ohr jedes Vaterlandssreundes beleidigende bezeichnet. Dies veranlaßte den Herrn Präsidenten zu der Bemerkung: Er habe auf die Aeußerung des Abgeordneten Fahnauer eine Rüge nicht ergehen lassen, weil er, als Präsident, jedem Redner möglichste Redefreiheit gestatte. Er erkenne in keiner Weise DaS, was vom Abgeordneten Fahnauer über die Zukunft des Vaterlandes geäußert, für zutreffend an, habe jedoch in dessen Aeußer ung eine Verletzung der Regierung nicht gefunden. Nach hierauf Seiten der Herren Abgeordneten Fahnauer, Sachße und von Criegern angeknüpften persönlichen Bemerkungen sprach, nach Schluß der Debatte, der Herr Referent das Schlußwort und wurde hierauf von der Kammer der Seite 7 39 des Berichts vorgeschlagene Antrag an die Königliche StaatSregierung: der erste Absatz, aus welchem die Worte: „welche sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen," ausgeschieden werden, einstimmig, dagegen der zweite Absatz mit 29 gegen 28 Stimmen angenommen, und endlich bei der Abstimmung mittelst Namensaufrufs die Frage: will sich die Kammer in der beschlossenen Weise gegenüber der StaatS regierung aus die vorliegende Petition äußern? von 4 1 Mitgliedern bejaht und von 1 5 Mitgliedern verneint.