Bezüglich 667. der Wahl der Mitglieder des StaatsgerlchishosS und der Stellvertreter, wurde von dem Herrn Präsidenten das solche Wahl anordnende Königliche Decret Nr. 134, die bezüglich dieser Wahl geltenden Bestimmungen des § 143 der Verfassungsurkunde, Absatz 3 und 1 mitgetheilt, aus der Ständischen Schrift vom 15. August 1864 die Namen der dermaligen Mitglieder und Stellvertreter des Staatsgerichtshofs nach damaliger Wahl der zweiten Kammer, und daß Herr Gebeime Rath Dr. Braun nnl Tode abgegangen sei, verkündet und aus eine An frage des Herrn Abgeordneten Schreck es sür unstatthaft bezeichnet, die Wahl auf die Mitglreder der dermaligen zweiten Kammer zu richten. "Nachdem Seiten des Herrn Präsidenten dem Herrn Abgeordneten von Crie- gern an Stelle des abwesenden Herrn Vicepräsident Oehmichen die Controle der Wahl um Zustimmung der Kammer übertragen worden, wurden bei der Wahl durch 5 7 Stimmzettel zu Mitgliedern des StaatSgericktshofs: Herr Advocat Schäsfer in Dresden mit 5 7 Stimmen, Herr Rittergutsbesitzer von Abendroth 86U. auf Koffern und Herr AppellattonSgenchtspräsident von Mangoldt in Zwickau mit je 56 Stimmen, und zu den Stellvertretern: Herr Advocat Kohlschütter in Dresden und Herr Professor Ili. Osterloh in Leipzig mit je 57 Stimmen erwählt. Herr Präsident verkündete die Tagesordnung für die auf Donnerstag Nach mittag 6 Uhr anberaumte nächste Sitzung und schloß sodann die heutige Sitzung. Getreu niedergeschrieben von Haberkorn, Schenk, Präsident der zweiten Kammer. Secretär der zweiten Kammer. Thiele. Müller. 102*