819 151. Dresden, den 9. Mai 1868. Gegenwärtig: Herr Staatsminister Freiherr Dr. von Falkenstein. Herr Staatsminister von Fabrice. Herr Staatsminister Dr. Schneider. Herr Staatsminister von Nostitz-Wallwitz. Herr Generalstaatsanwalt Or. Schwarze. Zu der von Herrn Präsidenten Haberkorn eröffneten und geleiteten einhundert- cinundfünfzigsten öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer hatten sich 56 Ab geordnete eingefunden. Herr Secretär Schenk las das über die gestrige Sitzung aufgenommene Pro tokoll vor, welches genehmigt und vollzogen und sodann beim 678. Bortrage der Registranve beschlossen wurde: die Nrn. 1607. und 1608. auf eine Tagesordnung zu bringen. Der Herr Präsident ging hierauf zur 67S. Verpflichtung des an Stelle des Herrn Abgeordneten von Könneritz einberufenen Rittergutsbesitzer Friedensrichter Brann auf Niederlangenau über, welcher, unter Verweisung auf den früher geleisteten Eid, den Handschlag in die Hand des Herrn Präsidenten abgab und in die Kammer eingewiesen wurde. Als ersten Gegenstand der Tagesordnung, die 680. Berathnng res BerichiS der außerordentlichen Deputation über den mittelst Allerhöchsten Decrets vom 24. Februar 1868 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Wahl von Gerichtsschöffen und die Mitwirkung derselben bei der Verhandlung und Aburiheilung der bezirksgerichtlichen Strafsachen betreffend, trug der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Sachße, daS Königliche Decret und, nachdem die Kammer unter Zustimmung der Herren Regierungscommissare vom