847 Lie Überschrift zum Abschnitt 6. und §8 6!, 62, 63 und 65 unverändert nach dem Entwürfe, 88 64 und 66 in der von der ersten Kammer beschlossenen Fassung, 88 67 und 68 unverändert, § 69 in der von der ersten Kammer beschlossenen veränderten Fassung, die Ueberschrift zum III. Theile und 88 70 bis 81, insoweit nicht über einen Theil von 8 72 bereits oben Beschluß gefaßt worden, 8 82 mit der nach Nr. 2 zu bewirkenden Einschaltung der Worte: „ebenso wie von den Borschristen in 8 42, Abs. 2, und 8 44," sowie mit dem in jenseitiger Kammer beschlossenen Zusatze, und der Schlußsatz des Gesetzentwurfs allenthalben auf gesonderte Fragstellung einstimmig. Die von dem Herrn Präsidenten gestellte Frage: ertheilt die Kammer dem vorliegenden Gesetzentwürfe mit den beschlossenen Abänderungen und Zusätzen die verfassungsmäßige Zustimmung? bei der Abstimmung mittelst Namensaufrufs, mit Ausnahme einer verneinenden Stimme, von sämmtlichen Anwesenden bejaht. 706. Adoptiner Bericht ver ersten Deputation erster Kammer, das Brandversicherungswesen betreffend. Hiernächst erstattete 2. Herr Abgeordneter von Criegern, als Referent, Bortrag darüber: daß die erste Deputation der zweiten Kammer den Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über das Königliche Decret Nr. 99, mehrere auf das Brandversicherungswesen sich beziehende Borlagen be treffend, adoptirt habe, Dritte Abtheilung. 107