5. Differenzpunktes gegen 7 Stimmen, nachdem Herr Abgeordneter Beckmann auf eine Modalität der Ausgleichung dieser Differenz hingedeutet und der Herr Referent dieselbe bevorwortet hatte. Ohne weitere Verhandlung beschloß hierauf die Kammer rücksichtlich der übri gen Differenzpunkte: bei den früheren Beschlüssen zu beharren, und zwar bei Punkt 6, 7 und 8 gegen 6 Stimmen, Punkt 1 0 und 11 gegen 2 Stimmen, Punkt 15 gegen 5 Stimmen, Punkt 16, 17 und 18 gegen 3 Stimmen, Punkt 19 gegen 6 Stimmen, Punkt 20 gegen 4 Stimmen, Punkt 21 gegen 3 Stimmen, Punkt 23 gegen 2 Stimmen, Punkt 25 gegen 3 Stimmen, Punkt 27 gegen 2 Stimmen. Demnächst wurde zum vierten Gegenstände der Tagesordnung übergegangen, zur 717. Bcrathung Les auderweiten Berichts der ersten Deputation über das Allerhöchste Decret Nr. 115, den Entwurf eines Gesetzes, eine Beschränkung der Wirksamkeit der von Ehegatten vor genommenen Veräußerungen, das Verfahren auf Einsprüche Dritter bei der Hülfsvollstreckung und einige Bestimmungen über die Zwangsversteigerungen betreffend. Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter von Criegern, trug den ersten Theil des Berichts vor, und es beschloß die Kammer einstimmig