Hierauf erstattete Herr Abgeordneter Koch, als Referent, 743. mündlichen Bericht über die zwischen beiden Kammern bestehenden Differenzen über da< Königliche Decret, den Gesetzentwurf über die Bildung der Geschwornenlisten und Geschwornenbank betreffend. Zu 8 2 beschloß die Kammer: dem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten, eWrtnmig. ' Zu § 16, Abs. 2 ergriffen das Wort Herr Generalstaatsanwalt Dr. Schwarze, Herr Referent und Herr Abgeordneter Sachße, worauf nach Schluß der Debatte die Kammer einstimmig beschloß: bei ihrem zu § 16, Abs. 2 gefaßten Beschlusse stehen zu bleiben und der Erhöhung der Nummern der Bezirkslisten von 150 auf 200 beizutreten; ebenso trat die Kammer zu 8 31, Abs. 2 dem hierbei gefaßten Beschlusse der ersten Kammer einstimmig bei, beschloß einstimmig: 8 36 abzulehnen, weiter zu 8 40, dem Beschlusse der ersten Kammer beizulreten und Alinea 4 tz 40 in der jenseits beschlossenen Fassung anzunehmen, auch zu 8 44, der von der ersten Kammer beschlossenen Abänderung nach dem Berichte a., b. und e. beizutreten, einstimmig. In Betreff der von der ersten Kanimer vorgeschlagenen, Seite 523 des Be» richts ersichtlichen Abänderung ergriff das Wort Herr Generalstaatsanwalt Di. Schwarze und beschloß nach dem Schlüsse der Debatte hinsichtlich der Eidesformel die Kammer: dem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten, gegen 1 8 Stimmen.