deren Beschluß zu Novelle V., ebenso die bei Novelle VIII. von der ersten Kummer beschlossene Einschaltung; zu Novellen XII., XIII., XIV. und XV. beschloß die Kammer, bei ihrem Beschlusse stehen zu bleiben, dagegen fand Novelle XVII. nach dem Beschlusse der ersten Kammer einstimmige Annahme und wurde zur Novelle XVIII. dem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten beschlossen, ebenso wurden die von der ersten Kammer beschlossenen Zusätze zu Novelle XIX. einstimmig angenommen. In der von der ersten Kammer beschlossenen Weise genehmigte die Kammer Novelle XX. einstimmig. Bei Novellen XXV. und XXVI. trat die Kammer den Beschlüssen der ersten Kammer einstimmig bei, ebenso zu Novelle XXVIII.; auch genehmigte die Kammer die Einschaltung, welche die erste Kammer zu Novelle XXX. beschlossen hat, und trat hierauf dem von der ersten Kammer beschlossenen Schluß- autrage einstimmig bei, und kommt zu bemerken, daß eine Debatte nirgends eingetrclcn ist. ES erfolgten hierauf Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Sachße und dcS Herrn Präsidenten über die Fortsetzung der heutigen Verhandlungen und ergriff hierauf das Wort Herr Abgeordneter Mosch, worauf die Kammer gegen eine Stimme