882 bei, genehmigte zu Nr. 8 den Zusatz nach der Abänderung der ersten Kammer, und beschloß zu Nr. 1 0, den jenseitigen Zusatz abzulehuen, und trat in Bezug auf die Vertheilung dem Vorschläge der ersten Kammer bei Weiter erstattete 7. Herr Abgeordneter Sachße der Kammer 746. mündlichen Bericht über die Differenzen hinsichtlich dcö Gesetzentwurfs, die Schöffengerichte betreffend. Zu 8 5 trat die Kammer dem Beschlusse der ersten Kammer bei, ebenso, in Consequcnz dessen, dem Beschlusse der ersten Kammer zu 8 7, überließ zu 8 15 die Fassung der Eidesformel der Redactionöcommission, allenthalben einstimmig und ohne Debatte. Weiter trat die Kammer zu §8 17, 18 und 22 dem Beschlusse der ersten Kammer bei, auf gesonderte Fragstellung. Bei 8 23 wurde der Beitritt zu diesem Beschlusse der ersten Kammer von der Kammer ge nehmigt, und zwar allenthalben einstimmig. Hinsichtlich 8 25 bevorwortete der Herr Referent das Stcheublcibcn bei dem früheren DeputationS- vorschlage, waö die Kammer ohne Debatte einstimmig beschloß. Endlich wurde bei § 2 6 Beitritt zu dem Beschlusse der ersten Kammer beschlossen.