890 Nach diesen Beschlüssen wurde nun Abschnitt II. des Gesetzes in der Seite 554 des Berichts enthaltenen Fassung einstimmig angenommen. Bezüglich des Gesetzes 6. genehmigte die Kammer einstimmig und ohne Debatte Ir. 88 12, 13 und 30 in der vereinigte» Fassung Seite 555 und 556 des Berichts, und l. die Wiederherstellung der 88 32, 38 und 48 nach dem Entwürfe. Endlich wurden einstimmig li. § 34 in folgender Fassung: „Ueber Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eines Mitglieds entscheidet die betreffende Kammer," und I. 8 52, Abs. 2 in folgender Fassung: „Wird durch unerlaubte Mittel auf die Wahlen cinzuwirken gesucht, so treten die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs ein," genehmigt. 758. Vortrag Ständischer Schriften. Weiter trug Herr Abgeordneter von Reinhardt die Ständische Schrift, die Eingabe dcS pädagogischen Vereins zu Chemnitz, Thesen zu einer zeitgemäßen Reform deö Sächsischen BolksschulwesenS betreffend, sowie die Ständische Schrist über die Petition der Grundstücksbesitzer in Leutsch, die ihren Grundstücken drohenden Gefahren betreffend, und endlich