892 164b. Dresden, den 27. Mai 1868. Gegenwärtig: Herr Staatsminister Freiherr I)r. von Falkenstein. Herr Staatsminister Freiherr von Friesen. Herr Staatsminister von Nostitz-Wallwitz. Herr Geheime Regierungsrath Schmalz. Herr Geheime Finanzrath Roch. In der fortgesetzten, Nachmittags 5 Uhr abgehaltenen, von dem Herrn Präsident Haberkorn geleiteten, von 60 Mitgliedern besuchten einhundertvierundsechzigsten öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer bildete den zweiten Gegenstand der Tagesordnung 759. die Beratung über das Königliche Tecrel vom 27. Mai 1868, einen Gesetzentwurf, die weitere Ausgabe vierprocentiger Staatsschuldencasienscheine betreffend. Es wurde hierauf vou Herrn Abgeordneten Or. Hertel, als Referenten der zweiten Deputation, das obengedachte Königliche Decret und der mittelst desselben eingegangene Gesetzentwurf nebst Motiven wörtlich der Kammer vorgetragen, wor auf der Herr Referent mündlichen Bericht über die Seiten der zweiten Deputation der zweiten Kammer derselben anzuratheude Annahme des Gesetzentwurfs erstattete. Nun erfolgten Seiten der Deputation folgende Bemerkungen, daß derselben es angeniessen erschien: l. den Beginn der Ausloosungsfrist erst nach fünf Jahren eintreten zu lassen, 2. 2,000,000 Thaler weniger in Appoints zu 500 Thalern und dafür 1,000,000 Thaler in 50thälerigen und 1,000,000 in 25thälerigen Appoints mehr ausgegeben werden sollen, womit sich die Staatsregierung einverstanden erklärte, wogegen eine weitere Be merkung zu dem Gesetzentwürfe Seiten der Deputation nicht zu machen sei. Noch trug Herr Referent die unter Nr. 1546 der Hauptregistrande einge gangene Petition des Herrn Abgeordneten Barth vor und motivirte die Gründe, welche die Deputation bewogen hätten zu dem Anträge, der Kammer anzurathen: diese Petition auf sich beruhen zu lassen.