896 Hierauf verlas Herr Abgeordneter Schreck die Ständische Schrift auf das Königliche Decret, den obenerwähnten Gesetz entwurf betreffend, welche nach Form und Inhalt nebst der aunoch beizubringenden Beilage 8ub O genehmigt wurde. 704 Mündlicher Bericht über die Differenzen bezüglich des Königlichen Decrels, den Gesetzentwurf, die Bildung der Geschwornenlisten und der Geschwornenbank betreffend, und Vortraa der darauf bezüglichen Ständischen Schrift. Hierauf referirte 2. Herr Abgeordneter Koch, daß und wie die einzige bezüglich des Königlichen DecretS, den Gesetzentwurf über die Bildung der Geschwornenlisten und der Geschwornen bank betreffend, bestehende Differenz bei 8 16 sich erledigt habe. Es beschloß die Kammer bei § 1 6, den referirten Vorschlag des Bereinig ungsverfahrens anzunehmen, einstimmig, sowie selbige die von Herrn Abgeordneten Koch vorgetragene, diesen Gesetzentwurf betreffende Ständische Schrift nach Forni nnd Inhalt genehmigte. Es wurde 3. von Herrn Abgeordneten Müller (Chemnitz) referirt 765. die bezüglich der zwischen beiden Kammern über das Königliche Decret, den Gesetzentwurf, die Aufhebung beziehentlich Abänderung einiger Artikel des Strafgesetzbuchs betreffend, bestehenden Differenzen, mit der Bemerkung, daß als einzige Differenz nur der Beschluß der ersten Kammer bezüglich der Novelle I., die Aufhebung der Todesstrafe betreffend, bestehe. Herr Präsident erklärte, auf die Bestimmung des § 84 der Verfassungs- nrkunde Bezug nehmend, daß er für angemessen und dieser Bestimmung gemäß befinde, die vorliegende Frage nochmals in dieser Kammer zur Abstimmung zu bringen. Bei namentlicher Abstimmung wurde die von dem Herrn Präsidenten gestellte Frage: