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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186304090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630409
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-04
- Tag1863-04-09
- Monat1863-04
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1863
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kl und Anzeiger. AmMIaft des K«mg>, BkjiMmchli Md dl« AM dn SIM 8chM. W 9S. Donnerstag den 9. April. Bekanntmachung. i8«r. Mil Bezugnahme auf den Inhalt des unterm 2. März e. in Nr. 69 so wie Nr. 92 des diesjährigen Tageblattes veröffentlichten Regulativs, wonach wir für Ausführung von Gasrohrleilungen und Gasbeleuchtungsanlagen vom L. gegenwärtigen Monats ab freie Goneurrenz gestattet haben, machen wir hiermit bekannt, daß sich bis jetzt Herr Schlossermeister Earl Julius Nitzsche, Earl Friedrich Traugott Schade, - Moritz Heinrich Ullrich, - DrechSlermeifter Friedrich Wilhelm Pittfchaft und - Kaufmann Verthold Schaffer, Firma Schaffer L Walcker, kür diesen Gewerbsbetrieb bei uns angemeldet, auch in Gemäßheit §. 7 des obgedachten Regulativs über den Besitz der dazu erforderlichen Vorrichtungen mittelst Zeugnisses unserer Gasanstalt auSgewiesen haben. Leipzig, den 4. April 1863. Der Rath der Stadt Leipzig, vr. Koch. vr. Hempel. Verhandlungen der Stadtverordneten -m l. April 1883. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) 1. Hierauf berichtete Herr vr. Kori Namens des Ausschusses für Kirchen, Schulen und milde Stiftungen über die erfolgte Prüfung verschiedener Rechnungen. Zu de« Rechnungen beim IacobShoSpitale, bei deren Prüfung i« Ausschüsse «ne Post .Erlös aus den Sachen Verstorbener" hervorgehoben worden war, theilte Herr Näser mit, daß seit l Für die Genehmigung des Abkommens mi 1856 die alljährlich unter dieser Rubrik eingehenden Summen von I sich der Ausschuß schon früher ausgesprochen, ca. 50 Thlr. angesammelt und dann in einem höheren Gesammt-1 Aus dem Abkommen mit den Engelhardt! betrage mit verrechnet würden. Die nachgelassenen Sachen billig I gende Puvcte hervorzuheben: 2. Nachdem sich hierauf das Collegium auf Antrag des Vorstehers mit der Umänderung einiger Bestimmungen der Geschäftsordnung über den Gang und den Schluß der Debatte einverstanden erklärt hatte, trug ' 3. Herr vr. Günther ein Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen vor: über die Herstellung einer Straße zwischen der Sternwarten- und Windmühlenstraße und das diesfalls mit Frau verw. Jrmler und den Engelhardtschen Erben ge troffene Abkommen. mit Frau Jrmler hatte oder umsonst Verpflegter und Gestorbener würden nämlich theils verkauft, theils den Angehörigen zurückgegeben, theils verschenkt, von wem und an wen wisse er freilich nicht. Herr Prof. vr. Reck am theilte mit, daß solche Sachen den mit Kleidern nicht hinreichend versehenen armen HoSpitaliten, namentlich zu Weihnachten zu Gute gingen. Herr View eg bestätigte diese von ihm lobend hervorgehobene Einrichtung. Ein Erbrecht — fügte der Herr Referent hinzu — habe das HoSpital, wie man oft annehme, in solchem Falle wohl nicht, eS übe wahrscheinlich nur ein Retentionsrecht wegen rückständiger Ver pflegungsgelder aus. Sämmtliche Rechnungen erhielten darauf Iustification — soviel die Mende'sche Stiftung für Blinde anlanat — unter Annahme de- hierzu vom Ausschüsse vorgeschlagenen Antrags, welchem die vorläufige Verwendung der Erträge zur Unterstützung einzelner Blinder mit dem GtistungSzwecke nicht vollständig im Einklänge zu stehen schien und welcher daher eine Auskunft hierüber vom Stadtrath für erforderlich hielt. Herr Adv. Helfer beantragte ferner die Disposition der Mende'schen Stiftung für Kinder Ge- lchrter, Kausleute und Künstler zu veröffentlichen, was der Vorsteher zusicherte. Danach hat der .am 10. April 1857 verstorbene Kaufmann Herr Ferdinand Wilhelm Mende im zweiten Nachtrage zu seinem Testamente ck. ä. Leipzig, den 9. August 1856 zu Unterstützung und Etablinma verschämter unvemittelter Söhne und Töchter aus dem Gelehrten-, Kaufmanns- und Künstler-Stande ein Legat von Zwanzig Tausend Theelern Hen^dv^Au schütz sprach den Wunsch aus, daß gleich«Ver öffentlichung bezüglich aller hiesigen Stiftungen geschehen möchte, da diejäbeu lange nicht ausreichend bekannt seien. ngelhardtschen Erben sind fol- 1) Die Engelhardtschen Erben genehmigen die projeetirte, zum Theil durch ihr Grundstück führende Straße. 2) Sie treten da« zu dieser neuen Straße nöthige Areal von ihrem Grundstücke unentgeltlich an die Stadtgemeinde zu dem gedachten Zwecke ab. 3) Sie unterwerfen sich rücksichtlich der Straßenherstellung dem Neubautenregulative vom 2. Juni 1856, jedoch mit folgen den Modifikationen: Zu den Kosten für die Auffüllung - tragen sie ein Dritt- theil, die Stadtcasse Hwei Drttttheile bei; Sie verpflichten sich, die Granit - Trottoirs in der vom Rathe zu bestimmenden Breite an der ganzen Länge ihre« Grundstücks, soweit letzteres an der neuen Straße liegt, auf ihre eigenen Kosten und ohne Anspruch auf den übli chen EntschädigungSbeitrag aus der Stadtcasse, und zwar längstens sinnen sechs Monaten vom Richten eines an der neuen Straße zu erbauenden Wohnhauses auf die Länge der dieSfallsigen Parcelle, legen yl lassen; in jedem Falle müssen jedoch die erwähnten Trottoirlegungen binnen Jahres frist von Eröffnung der Straße für den öffentlichen Verkehr bewirkt sein; zu allen übrigen regulativmäßigen Herstellungskosten, wie sich dieselben für die volle Länge und für die volle Straßen breite von 25 Ellen berechnen, tragen die Engelhardtschen Erben die Hälfte bei. 4) Die Straßenherstellung, mit Ausnahme der zu Punct 3 er wähnten Granit-TrottoirS, erfolgt durch den Rath der Stadt Leipzig, und die Engelhardt'schen Erben stellen eS dem Er messen des letzteren anheim, ob die Straße bloS macadamisirt oder chausstrt oder gepflastert werden soll, und ob letzteren Falls das Pflaster erst in einem gewissen Zeitraum nach Er bauung der Hauptschleuße zu legen ist. 5) Die proiecürte " " linie. Da« an der südwestlichen Ecke de« Engelhardtschen Grundstückes stehende Gchuppengebäude springt zwar gegrn-
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