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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.07.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-07-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186407213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640721
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640721
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-07
- Tag1864-07-21
- Monat1864-07
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.07.1864
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Mpltzer Jagcblalt Anzeiger. NMOIalt des Kmgl. BcMzlrichlk md dei Aachs da Stadt ÄchM. W 203. Donnerstag den 21. Juli. Bekanntmachung. 1864. Zn Folge mehrfacher neuerdings vorgekommener Unglücksfälle sehen wir uns veranlaßt, auf die wider das unvorsichtige und ungebührlich schnelle fahren erlassenen ortspolizeilichen Bestimmungen mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß wider dir Contravenienten unnachsichtlich mit Strafe werde vorgegangen werden. Leipzig, den 19. Juli 1864. . DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Bekanntmachung, den Theater-Neubau betreffend. Es soll die Fnndairrentirung des westlichen Pavillons deS neu zu erbauenden Theaters an einen Unter nehmer vergeben werden. Die Herren Maurermeister, welche gesonnen sind, diese Arbeiten zu übernehmen, können die auf dem Bäu mte ausliegenden Bedingungen jederzeit daselbst einsehen und haben ihre Forderungen bis den 23. d. M. Nachmittags 8 Uhr daselbst versiegelt abzugeben. — Leipzig, den 18. Juli 1864. Des Raths Bau-Deputation. Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, August, September 1863 einschließlich der später auf kurze Fristen versetzten oder erneuerten Pfänder, die weder zur Verfallzeit noch bis jetzt eingelöst wurden, sollen den 1. September d. I. und folgende Tage, und zwar in den ersten Tagen die in Gold, Silber und Juwelen bestehenden, sodann aber die übrigen im Parterre-Locale des Leihhauses, Gingang vom Waageplatze, öffentlich versteigert werden. ES.können daher die in genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens den 12. August d. I. nur unter Mitentrichtung der LuctionSkosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler des DarlehnS eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Vom 13. August d. I. an, an welchem Tage der Auctions-Katalog geschloffen wird, kann die Gin- l-s««g derselben nur unter Mitentrichtung der Auctionskosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler der ganzen Forderung des Leihhauses stattsindeu, und zwar nur bis 2tt. August n. «.» von welchem Lage ab Auetions-Pfänder unwiderruflich weder eingelöst noch prolongirt werden können. Während der Auction selbst, also vom 1. September d. I. an, ist jede Einlösung solcher Pfänder durchaus unzulässig, und können fir daher nur auf dem gewöhnlichen Wege des Erstehens wieder erlangt werden. Dagegen nimmt das Geschäft des Versetzend und Einlösens anderer Pfänder während der Auction in dem gewöhnlichen Locale seinen ungestörten Fortgang. — Leipzig, den 1. Juli 1864. Die Deputation des Leihhauses. Lie -irecte Leipzig-Chemnitzer Sahn. Ein Wort aus Chemnitz. Mehrere darüber im Leipziger Tageblatts (Nr. 172, 180, 185, 187) erschienene Artikel, namentlich aber ein solcher, der im Dresdner Journal Nr. 155 vom 7. Juli enthalten ist. veranlaßen uns. das fragliche Bahnproject auch einmal vom speciell Chemnitzer Standpunct zu besprechen. Indem wir dies thun, sind wir keineswegs gemeint örtlichen kirchthurmSinteressen daS Wort zu reden; wir wollen vielmehr, Längstens andeutungsweise, den großen allgemeinen VerkehrS- principien einen Ausdruck geben, die bei der projectirten Bahn und bei der Richtung, welche dieselbe zu nehmen hat, allen auf tauchenden Sonderinterefsen gegenüber, zunächst und vornehmlich in Frage kommen müssen; denn jegliches Sonderinterefse erscheint erst dann als berechtigt, wenn und m so weit es mit dem großen Gemeininteresse überemstimmt und zusammenfällt, da dieses sich, wie natürlich, auch nur aus einer Reihe von Sonderinteressen conftituirt, wie jedes Ganze auS einzelnen Theilen besteht. Aus einem sehr natürlichen ErgänzungSdranae empfindet die Stadt Chemnitz, die Stadt der Production, ein lebhaftes Bedürfniß der Stadt Leipzig, der großen Handels- und Geldstadt, näher zu treten; sie will daher die jetzt bestehenden leidigen, Zeit und Geld fressenden Umwege beseitigt wißen. Production und Handel, Ar beit und Capital bedingen und ergänzen sich gegenseitig. Die Stadt Chemnitz braucht die Stadt Leipzig und diese kann jene gebrauchen, wenn sie nur irgend das eigene Interesse lieb hat. Eine directe Verbindung zwischen Leipzig und Chemnitz, welche die Entfernung auf etwa 2 Stunden herabmindert, erscheint daher als eine wirtschaftliche Forderung von allergrößter Bedeutung, um die beiden Brennpunkte der sächsischen Gewerb- und Handels- thatiakeit zum Frommen von ganz Sachsen so eng als nur irgend möglich zu verknüpfen. Ein Gebot kluger BerkehrSpolitik schreibt « dieser Beziehung vor: daß vor Allem jedes Centrum der In dustrie zu unterstützen ist, da vornehmlich von ihnen daS Leben auSgeht, das alle übrigen Verkehrsadern durchdrinat, gleich wie im menschlichen Körper das Herz des Lebens Urquell ist. Sollen wir noch mehr über die Notwendigkeit einer directen Bahnverbindung von Chemnitz und Leipzig sagen, so könnten wir hinzufügen: wie es wahrhaft Wunder nehmen muß, daß eine solche vis jetzt noch nicht hergestellt worden ist, da es in ganz Deutsch land wohl nicht zwei Städte von gleicher Bedeutung und in gleicher Entfernung giebt, die im dritten Jahrzehent des Eisen- vahnzeitalters noch dazu verurtheilt sind, rechtwinklig auf meilen weiten Umwegen mit einander zu verkehren. WaS nun die Richtung betrifft, welche die Bahn zu nehmen hat, so kann darüber gar kein Zweifel herrschen, da auch hierbei verkehrspolitische Grundsätze maßgebend erscheinen. Die Bahn muß ihren AuSgangspunct aus der südwestlichen Stadtseite von Chemnitz haben aus localen und räumlichen Gründen; die Bahn muß von Chemnitz über Li mb ach und Penig geführt werden, auS industriellen Rücksichten von allgemeiner Bedeutung. WaS den AusgangSpunct auf der Südweftseite betrifft, so macht sich derselbe notwendig, weil nur hier allein genügender Raum zu einer neuen Bahnhofsanlage geboten ist, die den Forderungen unseres Verkehrs entspricht. Der gegenwärtige Bahnhof ist eine so beschränkte, von Haus aus grundverkehrte Anlage, daß sich, trotz seiner darmartigen Verlängerung — eine Erweiterung ist räumlich unmöglich — schon jetzt mit mathematischer Bestimmtheit berechnen läßt, daß derselbe in nicht allzuferner Zeit ganz außer Stande sein wird, den wachsenden Verkehrsstrom zu faßen; ganz abgesehen davon, daß seine entfernte Lage die Ab- und Zufuhr der Güter, Centner für Centner, ganz unverhältnißmäßig vertheuert. Lager räume für Private zu schaffen hat man nie Bedacht genommen, - auch fehlt jetzt der Platz dazu. Die hier fragliche Bahnhofsanlage
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