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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-07-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186407233
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640723
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640723
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-07
- Tag1864-07-23
- Monat1864-07
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1864
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. dt Rltsjir >of. Tc'chtn aut . H dt V« t Hawburz e Pologve. »baum t Rürnbnz uration tu Rusfie. i Sonne. lw. hrn, Reim etional.-Llll. .50; Hui!- >on U4.5«i irungevr. 'oose v. I8L1 «. Weßbap mst. 128.7« ; Mkpcava dinier 84'r. —; do. 3'« 08.75; Low- Amtsblatt des Kvnigl. vtMgaichtt «d der Raths der Stadt Leipzig. W 205. Sonnabend dm 23. Juli. 1864. Dank und Quittung. Bei der Unterzeichneten Kreis - Direktion sind für die Abgebrannten zu Zwönitz eingegangen und weiter befördert worden: 10 von Frau Amtsverwalter Mettler auf Collmen, 5 ^ von I. G. Schelter L Gresecke und 1 Packet Sachen von Frau Marie Gicsecke-Pitterlin, worüber dankend quntirt wird. Leipzig, am 16. Juli 1864. Königliche Kreis - Direktion. —— von Haugk. Hofmann. Bekanntmachung. Ueber die Einwendungen, welche gegen das für Berichtigung der Parthe in und bei Leipzig ausgestellte BeitragS- Verzeichniß und gegen den Entwurf der GenossenschastSordnung erhoben worden waren, ist der von den Interessenten gewählte Ausschuß gehört und, nachdem dessen Erklärung dem Unterzeichneten Mitte Mai dieses Jahres zugegangen war, die bezüglich einiger Einwendungen noch erforderliche sachverständige Erörterung ausgeführt worden. E- soll deshalb nunmeyr ») über jene Einwendungen Donnerstag den 28. Juli L8V4 Vormittags von v Uhr an im Rathhanfe zu Leipzig mit den Betheiligten verhandelt und d) am angegebenen Orte Sonnabend den 3V. Juli L8V4 vor Mittags LL Uhr mit Eröffnung einer Entscheidung verfahren werden. Sammtlicheu Betheiliaten wird mit dem Bemerken, daß ein weiteres Gehör derselben vor der Entscheidung nicht stattfindet, hindurch freigestellt, der Verhandlung »ä ». beizuwohnen und die Entscheidung aä b. emzusehen. Dresden, am 16. Juli 1864. Der Königliche Eommiffar. Künzel, Reg.-Rath. Bekanntmachung. Hindurch bringen wir zur öffentlichen Kenntniß. daß mit Genehmigung der Königlichen KreiSdireetion und im Einverständnisse mit der Königlichen NormalaichungScommission der Optiker und Mechaniker Herr Franz HugerShosf hier für den Fall der Behinderung des derzeitigen Direktor- des hiesigen AichamtS als dessen Stellvertreter ernannt, zu diesem Zwecke am heutigen Tage von un- verpflichtet und in seine Function eingewiesen worden ist. Leipzig, am 18. Juli 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Bollsack. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Die Inhaber der verlorenen Pfandscheine Nr. 89853, 91191, 94546 und 97706 sämmtlich 8, Nr. 16665, 31852, 34665, 50703, 55404, 63235, 67448, 67893, 72993, 76871, 78645, 83184, 86325, 90609, 90907, 91397. 91735. 92547. 93348, 93469. 93717. 94072. 95124, 95478, 95600. 97190, 97546, 97630, 97701, 97753, 98331. 98645 und 99707 sämmtlich D, 1853. 2539, 8470, 8698, 9226, 9574 und 9582 sämmtlich 17, so wie des InterimSscheinS Nr. 79218 werden hierdurch aufgefordert, sich damit unver- züalich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben gegen Belohnung zurückzugeben, widrigen falls, der Leihhausordnung gemäß, die Pfänder den Anzeigern werden ausgeliefert werden. Leipzig, 21. Juli 1864. DaS Leihhaus zu Leipzig. dir Äbeudmahlsfeier zu St. Nicolai. Ein gutes Wort findet eine gute Statt! Vielleicht daß auch diese meine freundliche Bitte nicht ohne Beachtung und Erfüllung bleibt. Schon zu wiederholten Malen hat mich die in der Nicolai- kirchr eingeführte Art der MittwochS-Communion zu meinem großen Bedauern nicht angenehm berührt, und zwar hauptsäch lich deshalb, weil die Feier nicht ein in sich abgeschlossenes Ganzes bildet. Die Communicanten gelangen, nachdem die Beichtrede ge halten und Absolution erlheilt ist, nicht unmittelbar darauf zum Genüsse des Abendmahls, sondern sie sind in der Lage, erst noch ein längeres Lied mitzusingen und einer Predigt mit beizu- vohnen, von deren Inhalt sie auf ihrem Sitze, vor dem Altar, »nr sehr Wenia oder auch gar Nicht- verstehen. Dadurch wird die eigentliche Handlung, zu deren feierlicher Begehung die Eom- «mncanten in dem Gotte-Hause erschienen sind, in einer Weise unterbrochen, welche wohl geeignet sein dürste, Zerstreuung, Er müdung , Abspannung hervorzurufen, während. wenn die Predigt nicht eingeschoben wäre, die eigentliche Abendmahlsfeier gewiß einen erhebenderen, einen erquickenderen Eindruck zu machen nicht ver fehlen würde. Eine Abänderung der Liturgie in der von mir an gedeuteten Weise kann doch nicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein; die Erfüllung meine- Wunsche- aber würde — ich spreche au- Erfahrung — von sehr vielen meiner Mitbürger mit lebhaftem Danke anerkannt werden. Gerichtssitzung. Leipzig, 22. Juli. Unter dem Vorsitze de- Herrn IustizrathS vr. Rothe verurtheilte heute Vormittag da- königliche Bezirks gericht den Handarbeiter Friedrich Ferdinand Klassig aus Leutzsch, 33 Jahre alt, welcher am 20. vorigen Monat- an der „großen Eiche* da- in Artikel 183 Absatz 2 des Strafgesetzbuch- vorgesehene Verbrechen zu verüben den Versuch gemacht hatte, zu einer Zucht hausstrafe in der Dauer von fünf Jahren. Die AnNage und die Bertheidiaung waren bei der — gesetzlicher Bestimmung gemäß unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgefun denen — Hauptverhandlung durch die Herren Staatsanwalt Löwe und Advocat Gustav Simon vertreten.
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