Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.08.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-08-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186408168
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640816
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640816
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-08
- Tag1864-08-16
- Monat1864-08
- Jahr1864
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.08.1864
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Mld Tagrlilatt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Aachs der Stadt Leipzig. W LL9. Dienstag den 16. August. Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 17. August Uhrv-s V V»Vhr im Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: Beschlußfassung über die Vorlage des Raths über den Platz für den zu erbauenden Lagerschuppen feuer- gefährlicher Gegenstände. Eventuell: Auderweiter Bericht des Bauausschusses über den Plan der Parzellirung des schwarzen Rosses. Bekanntmachung. Die Erd- und Maurer-Arbeiten an der Schleußenanlage de- östlichen TheileS der WaisenhauSftraße sollen auf dem Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche zur Ausführung dieser Arbeiten geneigt sind, werden aufaefordert, die Anschläge und Bedingungen auf dem Raths-Bauamte einzu^ehen und ihre Forderungen bis zum ^22. August ^d. A. « Ähr Abends versiegelt daselbst abzugeben. — Leipzig, den 15. August 1864. DeS Raths Bau-Deputation. Nächsten Donnerstag den 18. d. M. Vormittags 10 Uhr wird auf dem Auguftusplatze das am Schneckenberge gefällte Holz, aus Nutzklötzern, Klafterholz und Reißighaufen bestehend, gegen sofortige Zahlung und Abfuhre des erstandenen Holzes an den Meistbietenden versteigert werden. Leipzig, am 15. August 1864. Die Deputation der Anlagen. Verhandlungen der Stadtverordneten am 3. August 1864. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete 1. das Gutachten des Ausschusses zum Löschwesen, die Erwei terung der hiesigen Löscheinrichtungen betreffend. Referent Herr Bas senge. RathSzuschrift und Gutachten ist bereits in diesem Blatte ab gedruckt. Die Anträge des Ausschusses waren: L) Die Erbauung eines besonderen Hauses für die fünfte Feuer wache und die Bewilligung des dazu erforderlichen Kosten betrags von 4549 Thlr. abzulehnen, im Uebrigen aber Ir) zu den Rathsbeschlüssen unter 1 bis 6 (1. Verlegung der vierten Feuerwache in die Häuser der Magazingaffe Nr. 1 und 2; 2. Errichtung einer fünften Feuerwache; 3. Errichtung einer sechsten Feuerwache im JohanniShoSpital; 4. Errichtung einer siebenten Feuerwache in der V. Bürger schule; 5. Errichtung einer Nacht-Feuerwache, besetzt durch Turner- seuerwehr und RettungScompagme; 6. Anlegung der Telegraphen-Verbindung;) und zur Verwendung der postulirten Kosten an zusammen 7361 Thlr. 17 Ngr. 3 Pf., und zwar mit 6061 Thlr. 17 Ngr. 3 Pf. zu Lasten der Stadtcasse und mit 1300 Thlr. zu Lasten des IobannishoSvitalS, Zustimmung zu erlheilen, gleichzeitig jedoch vei dem Rache zu beantragen, e) daß die fünfte Feuerwache in das sogenannte Leiterhaus aus dem Fleischerplatze oder in ein anderes in der Gegend des FleischervlatzeS befindliche- und für solche Verwendung pas sendes Local gelegt, sowie ck) daß für die Nachtwache der Turnerfeuerwehr und RettungS- compagnie ein geeignetes Local im nordöstlichen Theile der Stadt, wo möglich eine- der Parterrelocale in der Georgen halle, eingerichtet und gleich den übrigen Feuerwachlocalen mit den Tyurm-, Raths- und Polizeiwachen durch Telegraphen- leituna in Verbindung gesetzt werde, und endlich «) dem Rath zpr Erwägung zu geben, ob es nicht zweckmäßig sei, die fremden, nur zeitweise hier in Arbeit stehenden GewerbSgehülfen künftig nicht mehr zum Feuerloschdienst heranzuziehen. Herr Vr. Georgi nahm au- dem vorliegenden Gegenstände Veranlassung, auf die vielfachen Mißverhältnisse hinzuweisen, welche das neue Brandversicherungsgesetz vom 23. August 1862 in seinem Gefolge habe und welche besonder- unsere Stadt hart träfen. Er , wies durch Beispiele nach, daß dadurch nicht die beabsichtigte Ent lastung der größeren Städte, sondern eine weit härtere Belastung derselben herbeigeführt worden sei. So habe z. B. von zwei ihm speciell bekannten hiesigen Grundstücken das eine bisher 30 Thlr., jetzt 60 Thlr., das andere bisher 35 Thlr., jetzt 75 Thlr. zu zahlen. Gegenüber dem Aufwande für unsere Löschvorrichtungen und deren jetzt projectirte Erweiterung, gegenüber der Sicherheit, welche unsere neue Wasserleitung vorzugsweise gegen Feuersgefahr bieten, sei aber da- angedeutete Mißverhältniß doppelt fühlbar und doppelt unge rechtfertigt. Herr vr. Georgi stellte hierauf folgenden Antrag: Das Collegium wolle im Hinblick auf die von der Stadt Leipzig dem städtischen Löschwesen gebrachten Opfer, auf die durch Einrichtung der Wasserleitung bevorstehende Verminde rung der FeuerSgefahr und endlich die durch das Institut der LandeSbrandcasse der Stadt Leipzig zeither schon auferlegt gewesenen und durch das Brandversicherungsgesetz vom 23. August 1862 anscheinend nur noch gesteigerten, mit der vorhandenen Gefahr außer allem Verhältniß stehenden Lasten den Stadtrath ersuchen, daß derselbe zur Beseitigung dieses Verhältnisses die geeigneten Schritte bei den gesetzgebenden Factoren thue. Dieser Antrag wurde zahlreich unterstützt. Herr Graßhof wünschte auch die Agenten anderer Versiche rungsgesellschaften zu den städtischen Opfern für Löschwesen und Wasserleitung herbeigezogen zu sehen. Herr vr. Schildbach hielt eS für dringend geboten, sich gegen das sächsische Immobiliarversicherungswesen entschieden zu erklären und keinen zuständigen Schritt gegen dessen fernere Aufrechthaltung unversucht zu lassen. Ebenso erklärte er sich gegen die fernere Er hebung der Abgabe bei Versicherung von Mobinen. Herr Näser trat den Aeußerunaen de- Herrn vr. Georgi bei. Die wahre Ursache de- dermaligen Immobiliarversicherungswesens und seiner offenbaren Mißstände liege darin, daß da- LandeS- Institut seinen eigentlichen Zweck fast in zweiter Linie verfolge, in erster aber nicht- andere-, als eine U n 1e r stütz ungS ca sse für die kleineren Städte zu Lasten der größeren geworden sei, und diesen Zweck auch ferner aufrecht zu erhalten suche, so lange noch ein so ansehnliches Deficit in der Immobiliar-BrandverstcherungS- Casse bestehe, wie eS jetzt der Fall sei. Im Uebrigen hätten sich schon viele Stimmen, namentlich auch die Handelskammern, gegen da- jetzige Immobiliarversicherungswesen ausgesprochen. Die Vorlage selbst antangend, erklärte sich Herr Näser gegen
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