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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-08-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186408177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640817
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640817
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-08
- Tag1864-08-17
- Monat1864-08
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1864
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Anzeiger. AmtMatt dlS Kmz>, BtMzirichl- md dki AM der Stadt LeipM W 230. Mittwoch dm 17. August. 1864. Bekanntmachung. Im Einvernehmen mit der hiesigen Königlichen Salzverwalterei haben wir im Innern der Stadt zwei neue Salzschankstätten errichtet und die eine dem Viktualienhändler Herrn Carl Christoph Finck, kleine Fleischergasse Nr. 9, die andere dem Viktualienhändler Herrn Traugott Wilhelm Ihle, UniversitätSftraße Nr. 12, bis auf Widerruf übertragen. — Leipzig, am 15. August 1864^ Der Skath der Stadt Leipzig. Julius Francke. Mechler. Nächsten Donnerstag den 18. d. M. Vormittags 10 Uhr wird auf dem AugustuSplatze das am Schneckenberge gefällte Holz, auS Nutzklötzern, Klafterholz und Reißighaufen bestehend, gegen sofortige Zahlung und Abfuhre des erstandenen Holzes an den Meistbietenden versteigert werden. Leipzig, am 15. August 1864. Die Deputation der Anlagen. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 3. August 1864. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Schließlich trug Herr Julius Müller noch 4. daS Gutachten des Bau-Ausschusses vor über Anlage einer Straße durch da- Grundstück ,zum schwarzen Roß". Der Rath schreibt hierüber u. A.: .Der Eigenthümer de- am Roßplatze unter Nr. 12 gelegenen, .das schwarze Roß" genannten Grundstücks, Herr vr. Hur. Theo dor Friederici beabsichtigt, dasselbe zu parcelliren und darauf eine Straße anzulegen, welche die Verbindung des RoßplatzeS mit der Bosenstraße und Lindenstraße vermitteln soll, und haben wir unter folgenden, von ihm bereit- genehmigten Bedingungen seinem Anträge zu entsprechen beschlossen: I. 1) die Straße erhält eine Breite von 24 Ellen; 2) eS ist ihr die im Bebauungspläne angedeutete Richtung zu geben; (diese Richtung geht so, daß auf der der linken, Hinteren Fronte der KönigSstratze zugekehrten Seite schmale Streifen von größerer oder geringerer Breite liegen bleiben, während die Bauplätze auf der rechten Seite eingetheilt find) ; 3) dem Herrn Unternehmer ist zwar gestattet, die gegenwärtige Thoremfahrt noch bis zum 1. Juli 1874 beizubehalten, er hat aber auf deren nördlicher Seite einen interimistischen Durchgang von mindestens fünf Ellen lichter Breite herzi stellen und bis zu dem ebengedachten Zeitpunkte Thoreinfah und Durchgang auf seine Kosten in gutem Zustande zu er halten, wie denn überhaupt die Uebernahme der Straße nicht eher erfolgt, als bis sie nach dem Gutachten des Bauamts vollständig plan- und regulativmäßig hergestellt ist; 4) ist die Straße bis zum 1. Juli 1874 nicht vollständig durch gebrochen, so wird die- für Rechnung de- Herrn Unter nehmer- durch das Bauamt auSgeführt und der Rath berech tigt, den hierfür nach Ausweis der vom Baudirector stgnirten Rechnungen aus der Stadtcafse bestrittenen Aufwand von Jenem auf dem ExeculiouSwege einzuziehen: 5) so lange die Straße nicht vollständig geöffnet ist, darf da- recht- von der Thoreinfahrt läng- de- gegenwärtigen rechten Seiten gebäudeS gelegene Areal nicht bebaut, sondern muß für die Fahrpassage freigehalten werden ; 6) bis dahin sind auch Thoreinfahrt und Durchgang Tag und Nacht offen zu halten; 7) da- zur Straße erforderliche Areal ist unentgeltlich au die Stadtgemeinde zu überlassen; 8) der Herr Unternehmer hat zu gestalten, daß die nöthigen WasierzuführungS - und Beleuchtungsanlagen, deren Her stellung auf städtische Kosten geschieht, zu jeder uns beliebigen Zeit auSgeführt werden ; 9) eine Entschädigung für die GranittrottoirS wird ihm nicht gewährt, wohl aber 10) chm und seinen Besttznachfolgern die canonfreie Einführung von Beischleußen in die Hauptschleuße zugestanden; 11) diese Beischleußen sowohl, als die zum Zweck der Zuführung des Wassers und Gases in die an der Straße zu erbauen den Häuser aus den Hauptröhren nöthigen Zuleitungsröhren , haben die jedesmaligen Besitzer der betreffenden Grundstücke aus ihre» Mitteln Herstellen zu lasten, und hat endlich 12) der Herr Unternehmer die in unserer Bekanntmachung vom 2./14. Juni 1856, die neuen städtischen Anbaue rc. betreffend, enthaltenen Bestimmungen als Vertragsgesetz anzuerkennen und bei Ausführung der Slraßenaffmgen den regulativmäßi gen Vorschriften de- Bauamtes sich allenthalben zu unter werfen." rc. II. „Durch die Anlegung einer Wölbschleuße 3. Elaste in dieser neuen Straße macht sich die Herstellung einer Vorflutbschleuße von gleichen Dimensionen in dem Tratte der Bosenstraße von der Ein mündung jener neuprojectirten Straße bis zur Ulrichsgaste nöthig, welche bei einer Länge von 120 Ellen, die Elle zu 7 Thlr. ge rechnet, einen Aufwand von 840 Thlr. verursachen wird." rc. „Herr vr. Friederici hat nun die Herstellung dieser Vorfluth- schleuße aus seine alleinigen Kosten unter Bezugnahme darauf, daß dieselbe, wenn sie auch durch sein ParcellirunaSproject veranlaßt sei, doch nicht diesem allein, sondern auch der Bosen- und Linden- straße zu Statten komme, abgelehnt, jedoch zu den Herstellungs kosten an 840 Thlr. den dritten Theil beizutragen sich bereit erklärt. „In Berücksichtigung dessen, daß allerdings die Anlage einer tiefer liegenden Wölbschleuße an Stelle der jetzt in dem betreffen den Tratte der Bosenstraße befindlichen Röhrenschleuße auch ohne Rückficht auf die Beschleußung der neuen Straße als nothwendig zu bezeichnen ist, indem die Sohle der anschließenden Schleuße der UlrichSgaste um 1'/, Ellen tiefer gelegt wurde und es nur durch den in Rede stehenden Schleußenbau in der Bosenstraße möglich wird, auch die Lindenstraße mit einer tiefer liegenden begehbaren Schleuße statt der jetzt vorhandenen, bei den ungünstigen Niveau- verhältnisten ungenügenden und fortwährender Reparaturen be dürftigen Thonrohrschleuße zu versehen, haben wir e- in Heber- einstimmung mit dem Gutachten der gemischten Baudeputation für billig erachtet, auf da- Anerbitten de- Herrn vr. Fneverici em- zugehen und beschlossen, die noch übrigen zwei Dritttheile de- Kostenaufwandes mit560Thlr. auf dieStadteaste zu übernehmen."rc. Der Ausschuß sagt hierüber in seinem Gutachten: Anlangend die unter 1. projettirte Breite der Straße von 24«, so hatte der Ausschuß dagegen nicht- einzuwenden. Gegen die unter 2. projettirte Führung der Straße erhoben war die Zustimmung len. konnte aber nicht Interesse geboten sei, Straße auf der einen Seite bis an die Grenzlinie der
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