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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.09.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-09-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186409056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640905
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640905
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-09
- Tag1864-09-05
- Monat1864-09
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.09.1864
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H g Stadt b-rg. r Hof. vrüfft- testaur. gne. lautzen, >f-. Stadt e«dea. erg. rr. de- Leipzig« Hot.l m. m de- ll3.S0; n vom k 1854 estbahn l28.75; >lS von 66,85; >. Die u Ende ch fester eute zu nobilier . 3°/o nl. —; 145,00; /s Gd.; »itt. v. 00 Pfd. 10 Pfd. Octbr.- rste pr. rfer pr. Rüböl Sept.- ZpirituS Leptbr.- 3»ir. md von me.) — llen. s von ^L. Anzeiger. Amtkblall di» MIA BrM-llichli wd dt» Ralhi dn Stadt üchM. W 24«. Montag den 5. September. l8«4. Bekanntmachung. Der Anfang der regulativmäßig nach Michaeli- staltfindrnden Prüfungen pro prruü ^uriäio» ist auf den 25. October 1864 fest gesetzt worden; daher werden die Herren Studirenden der Rechte, welche an solchen Theil zu nchme« beabstchtigen, hierdurch auf gefordert, ihre Anmeldungsschreiben nebst den erforderlichen Unterlagen bi- zum IS. Oktober L864 in der Universität-- Canzlei allhier bei dem Protokollführer Herrn Universität-- Secretair vr. Nötiger einzureichen, auch dabei zu erklären, ob sie die Prüfung zugleich als BaccalaureatS-Prüfung betrachtet wissen wollen. Leipzig den 1. September 1864. Die KSnigl. Prüfung-- Commission für Jurist*«. Vr. Carl Georg Waechter. Bekanntmachung. - « Die Zinsen der Fregefchen Stiftung für Dienstboten sind am 30. vor. Mon. stiftung-gemäß in folgender Maße von unS verthellt worden an Johanne Auguste Sophie Hteutzfch . . 22 Thlr., Henriette Hager 22 - Johanne Frühauf 14 - Amalie Wilhelmine Hunger 14 - Caroline Ernestine Orey 14 Emilie Wilhelmine Pfeiffer 14 Auguste Wagner 14 Johanne Marie Kohl . 14 Sa. 128 Thlr. Die beiden Zuerstgenannten haben deshalb höhere Prämien, als die Übrigen, erhalle«, weil jede derselben bei einer Dienst- Herrschaft über 20 Jahre tadellos gedient hat. Leipzig, am 2. September 1864. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schletßuer. Bekanntmachung. Auf dem Hofe de- Johanni-Hospitale- (ehemalige Oekonomie) sollen Montag den S. September d. I. von Vormittags S—12 und Nachmittag- von 2 —6 Uhr an alte Schränke, Thüre«, Fenster, Regale, Kisten, Guß- uud Schmiedeeisen, GaSröhren, Messing, Kupfer rc. so wie verschiedene andere Gegenstände gegen sofortige Zahlung unter den an Ort und Stelle bekannt zu machende» Bedingungen an den Meistbietenden versteigert werden. Leipzig, den 1. September 1864. De- Math- Ban-Deputation. die Aufhebung der Wuchergesetze. ui. Im Allgemeinen ist vorauszuschicken, daß die heutigen Wucher- aesetze nicht, wie die früheren, auf einer religiösen Grundlage, sondern vielmehr aus irrthümlichen volkswirtschaftlichen und juri stischen Ansichten beruhen. So machte man für die Zulässigkeit solcher Gesetze unter Anderem geltend, daß, wenn e-sich um eine Collistou der Interessen zwischen Cavitalisten und de» Aufborgenden handele, man sich notwendig zu Gunsten der letzteren entscheiden müsse, da man in den ersteren Leute vor sich habe, welche nur von fremdem Fleiße zehrten, die Früchte fremder Industrie im Müßig gänge vergeudeten, für ihre Person aber zum allgemeinen Wohl- fianve nicht- beitrügen. Andererseits ging man von der Ansicht au-, die Leichtigkeit, gegen Zusicherung hoher Zinsen fremde Gelder zu erborgen, gebe vielfach nur der Genußsucht leichtsinniger, ver schwenderischer Personen Vorschub und mache es ihnen möglich, viele Eüpitalien ihrem Untergange entgegenzuführen und sich schließ lich selber eine schlimme Zukunft zu bereiten. Lider man sagte, unter den Geldsuchenden befinden sich in der Regel nur wenig gebildete Leute; die Mehrzahl sei außer Stande, die Zumukhungen der Darleiher durchzublicken und zu beurrheilen, welche Verbindlich keiten ihnen unter gewissen Einkleidungen der ZiaSforderungen auf gebürdet würden. Solche unbehilfliche Personen, die gar zu leicht die Beute fremder Arglist würden, sprächen den Beistand der Gesetz gebung an rc. rc. Mnn man durch selche und ähnliche Erwägungen m der Ueber- zeuguna gelangte, daß der Staat nur seinen Beruf erfülle, insofern er durch Bestimmung der Höhe der rechtlich zu bedingenden Zinsen im Interesse der bürgerlichen Gesellschaft den der Bedrangniß des DarlehnsucherS und - ß Herabdrücke, naerS zu Hilfe iche Absicht zu erfüllen glaubte, — so darf doch andererseits nicht verhehlt werden, daß das Verfolgen einer von Hause au- guten Absicht nie von schlimmere« Folgen begleitet gewesen ist als hier. Denn statt diesen Zweck z« erreichen, bat man dem des Geldes Bedürftigen den natürlichen Weg vertreten und ihn deshalb auf weit gefährlichere, unheilvolle Nebenwege gedrängt — man hat ihn zur Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen verleitet und hier durch in noch größer« Rachcheil gebracht, also gerade Denjenigen am meisten geschadet, zu deren Gunsten sie festgeftellt worden waren. Zumeist waren eS die römisch- und kanonischrechtlichen Be stimmungen . welche für die deutsche ReichSgtsetzgebnug so wie für die spätere Particulargefetzgebung von bestimmendem Einfluß gewesen find. In früher» Zette» mögen Wucheraesehe allerdings als notb- wendig sich heraü-geßellt haben, wie z. B. rm alten Rom, wo du ausschließlich im Besitze de- Reichtum- befindlichen Patrizier da- besitz- und vermögenslose Volk, die sogenannten Plebejer mit hohen ZmSforderungen auSsaugteN Md sie, wenn sie nicht zahlen konnten, sich uuterthan und zu willigen Werkzeugen gegen die StaatS- reaierung machten. Im Mittelalter und insbesondere nach dem 30jkhr. Kriege, wo da- bis dahin beinahe reichste Land der Länder, Deutschland, zu dm ärmsten derselbe« herabgefunken war, Mochten derartige ZinSbefchrärckuNgen im allgemeinen Interesse gleichfalls geboten s«n. — Jetzt dagegen haben sich die wirtschaftlichen An schauungen ganz wesentlich ander- gestaltet, nachdem man da- Ge-
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