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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-08-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186408285
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640828
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640828
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- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-08
- Tag1864-08-28
- Monat1864-08
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1864
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f. 4800 Sicherheit bieten, durch alle Verbote, eine gewisse Zinshöhe zu überschreiten, dennoch nicht wohlfeileren Credit erlangt haben, daß vielmehr die Capitalinhaber durch solche Verbote nur von Dar lehnsgeschäften unsicherer Art ah-eschreckt oder zu Eingehung von ScheingrschLften verleitet werden, und daß Schemgeschäfte zu Um gehung der Zinsverbote durch kein Oesetz völlig gehindert werden können, für den Erborger aber, weil der Gläubiger dann von ihm auch Entschädigung für die Möglichkeit einer UebertretungSstrafe fordere, noch weit ungünstigere Bedingungen mit sich bringen. Die (1.) Deputation der 2. Kammer fand diese Grstnpe treffend und theilte die von der Staatsregierung auSgesprUhene Ueber- zeugung. ES erschien ihr eben so gerecht wie heilsam und noth- wendig, den Grundsatz der freien Concurrenz, welcher unfern Cultur- verhältnissen entspreche und praktisch fick bewährt habe, auch auf diesem Gebiete der Volkswirtschaft zur vollen Geltung zu bringen. Denn die bisherigen Beschränkungen verletzten die Eigenthums und Gewerbefreiheit, indem sie namentlich einerseits den redlich- zesinnten und anständigen Capitalbesttzer hinderten, unter Umständen elbst gegen geringe oder ohne alle Sicherheit Geld auszuleihen, andererseits aber den ehrlichen, strebsamen und geschickten Capital- bedürftigen in die Lage versetzten, entweder kernen Credit zu be kommen oder ehrlosen Wucherern in die Hände zu fallen. Wahrhaft empörend sei es und an das Unglaubliche grenzend (führte die Deputation weiter aus), was dem Vernehmen nach in letzterer Hinsicht insbesondere in den größeren Städten unter der Herrschaft der Wuchergesetze geleistet werde; und doch könne nur in den seltensten Fällen dagegen eingeschritten werden, theils weil durch die Form der Geschäfte der Schleier des Geheimnisses über die Gesetzübetretung gezogen sei, theils weil der unglückliche Schuldner durch Versprechen und Ehrenwort oder durch Rücksichten auf dienstliche Stellung und Schamgefühl zum Schweigen ver dammt sei, und auch ohne diese Rücksichten doch immer nur schwer der UeberführungsbeweiS zu erbringen im Stande sein würde. Wie Mancher möge auf diese Weise schon in Elend, Noth und Ver zweiflung gestürzt, wie manchem Andern infolge der durch die Zinsbeschränkungen herbeigeführten Darlehnserschwerung der Weg zu Erwerb und Vermögen abgeschnitten worden sein! Man dürfe wohl mit Recht von Aufhebung der gedachten Be schränkungen auch eine Beseitigung oder Milderung dieser socialen Uebel und demnach in gewisser Richtung sittliche und materielle Hebung des Volkes erwarten. Mit Recht hob man dabei hervor, daß daS Gesetz diese Zins beschränkungen nicht einmal allgemein und gleichmäßig habe durch führen können, sondern durch Artikel 347 des Strafgesetzbuchs und beziehentlich Artikel 292 des Handelsgesetzbuchs dem Staate und gewissen Körperschaften und Anstalten, so wie kaufmännischen Ge schäften und Darlehnen zn deren Betriebe schon zeithtt eine Aus nahmestellung zuzugestehen sich genöthigt gesehen habe, — ein Grund mehr für die Verwerflichkeit und Schädlichkeit der Wuchergesetze! Genug, der bestehende Zustand ist nahezu unhaltbar geworden und erheischt gebieterisch Abhilfe; denn das Bedürfnis; nach völliger Aufhebung der Zinsbeschränkungen wird nicht nur in den Kreisen des Handels und Gewerbes, sondern auch in den Kreisen der Land- wirthschaft lebhaft gefühlt (vergl. Landtags-Mittheil, der 2. Kammer Nr. 107). Gleich der 2. Kammer hat nun ganz neuerdings (unter dem 19. August) auch die 1. Kammer anerkannt, daß die bisher bestandenen Wuchergesetze den mächtigen Anforderungen der Zeit schnurstracks entgegenstehen und aus diesem Grunde völlig zu beseitigen seien. Die Wissenschaft auf der einen Seite und die praktische Er fahrung auf der andern haben nunmehr vereint definitiv die bisher heftig discutirte Frage auch für unser engeres Vaterland entschieden. Unsere Regierung und Stände haben indessen mit diesem Schritte keineswegs die Initiative ergriffen, vielmebr sind, so viel uns be kannt geworden, von den deutschen Ländern Oldenburg und Bremen vorausgegangen, nachdem in neuerer Zeit auch in mehreren außer deutschen Ländern, wie in Spanien, England, Sardinien, Genf die Zinsbeschränkungen aufgehoben worden. Auch Würtemberg steht einer solchen Austastung sehr nahe; denn dort sind die frag lichen Beschränkungen für die Geschäfte aller derjenigen Personen aufgehoben, welche die Wechselfähigkeit besitzen, — eine Fähigkeit, die bekanntlich durch die allgemeine Wechselordnung auf alle dis- positionsfähiaen Personen ausgedehnt worden ist. Nach den dort gemachten, freilich noch nicht langen Erfahrungen hat man sich überaus günstig über die Aufhebung der Zinsbeschränkungen aus- sprecken können. leichwohl herrschen im gewöhnlichen Leben, ja selbst in Kreisen, in denen man doch eine gewisse Bekanntschaft mit den hauptsäch lichsten Lehren der Volksnnrthschaft voraussetzen sollte, noch heute so verkehrte Ansichten über die vorliegende Frage, daß es nicht un gerechtfertigt erscheinen dürfte, zur Klärung dieser Meinungen das Für und Wider in seinen Hauptmomenten flüchtig zu skizzlren. Das Schloß zu Ältenburg. Gewiß kennen sehr viele Leser des Tageblattes das herzogliche Schloß zu Altenburg, das vor wenigen Tagen von so furchtbarer Gefahr hedroht wap, mehr oder weniger genau, vielleicht aber i eS weniger allgemein bekannt, welch ein geschichtlich denkwürdig! Platz eS ist, cchf welchem der großartige Bau sich erhebt. In die Umgebung^ der Elster uud Pleiße, wo seit dem 5. Jahr undert unserer Zeitrechnung Worben Höhnten, fÄrte per dem' könig Heinrich I. (der Finkler), nachdem er die Burg zu Mei. qngelegt, fränkische und sächsische Ansiedler, welche jedenfalls au unter dem Schutze einer alten Burg einen Ort anlegten, den s nach dieser seiner Lage (an der alten Burg) benannten. Der gan Bezirk erhiüt eigene Grafen vorgesetzt: einer von ihnen, Graf Ratbod, verkaufte im Jahre 1134 den Pleißengau nebst der Stadl Altenburg und dem Schlosse (welches schon im I. 1104 so bc fällig war, daß ein Saal desselben einstürzte) für 500 Mark Sil> an den Kaiser Lothar. Dadurch wurde der Bezirk von Altenbur ein Eigenthum der Kaiser und die Stadt trat in die Reihe lx denselben unmittelbar unterworfenen Städte ein (eben so w Chemnitz und Zwickau). Die Kaiser aus dem schwäbischen Hause besuchten das Pleißen land sehr oft. Konrad III. hielt im I. 1152 w Altenburg ein, Fürstenversammlung; sein Nachfolger Friedrich I, der Rothban. befand sich mehr als einmal in Altenburg und hier war eS ai wo er im Jahre 1180 den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach, Reiches Bannerträger in Italien, mit dem schönen Herzogtum! Baiern belehnte, das dem geächteten Heinrich dem Löwen entzogen worden war. Friedrich II., der große Hohenstaufe, hielt in dev Jahren 1214, 1216, 1217 und 1234 Hoflager in Altenburg. (Während seiner Anwesenheit im I. 1217 machte er den bekannte» Abstecher nach Leipzig und unterwarf im Verein mit dem Mark grafen zu Meißen, Dietrich dem Bedrängten , unsere Stadt der Botmäßigkeit des Letzteren, welcher ihr alle ihre wohlerworbenen Privilegien nahm, ihre Thore und Mauern niederreißen, ihre Gräben zuschütten und drei feste Zwingburgen aufführen ließ, Im I. 1246 schloß in Alienburg Kaiser Friedrich mit Heinriül dem Erlauchten, Markgrafen zu Meißen, einen Ehevertrag , dur» welchen die kaiserliche Prinzessin Margarethe dem dreijährigen Sohne des Markgrafen, Albrecht dem Unartigen, verlobt wurde; für die seiner Tochter ausgesetzte Mitgift von 10,000 Mark räum der Kaiser dem Markgrafen Stadt und Schloß Altenburg nchj dem ganzen übrigen Pleißenlande als ein Pfandeigenthum ein. Albrecht der Unartige und sein Sohn Diezmann hatten Pleißenland zwar im Besitze, doch hielt sich König Rudolf vonj Habsburg für berechtigt, das Oberherrenrecht über dasselbe auszu üben, weshalb er Herrn Heinrich, Voigt zu Plauen, zum Land richter des Pleißenlandes ernannte, auch die Stadt Alteuburg ver- anlaßte, mit Chemnitz und Zwickau einen Bund zur Vertheidigunzl gegen jeden Angriff zu schließen. Auch König Adolf von Nassau übte das Oberherrenrecht über das Pleißenland aus, doch sm Nachfolger Albrecht vermochte sich nicht mehr darin gegen Markgraf! Friedrich mit der gebissenen Wange zu behaupten, welcher im Iah« 1308 festen Besitz von Altenburg nahm ; und seit dieser Zeit hat denn auch das HauS Sachsen die ununterbrochene Herrschaft über das Pleißenland geführt. DaS Schloß zu Altenburg erhebt sich auf einem mächtiger, zum Theil senkrecht aus dem Thale aufsteigenden Porphyrfelscv als ein stolzer und gewaltiger Bau. Die Grundmauern, aus dem» es ruht, mögen wohl noch von jener oben erwähnten alten Burz und zwar aus dem 11. Jahrhundert herstammen. Als der wilde Kunz von Kaufungen im Jahre 1455 bei Nacht und Nebel aus einer Strickleiter am Schlöffe emporklimmte, um Friedrich's de- Sanftmüthigen Söhne zu rauben, wird die Burg wohl noch ziem lich in ihrem alterthümlichen Zustande befindlich gewesen sein; erst Friedrich der Weise erweiterte die fürstliche Residenz und verschö nerte sie nach dem Geschmacke seiner Zeit so, daß der würdige Spalatinus äußerte, eines solchen Hauses brauche sich auck der Kaiser nicht zu schämen, und das Volk nicht ohne Stolz die Herr lichkeiten der beiden prächtigen Fürfienschlösser zu.Meißen und Altenburg pries. Die moderne Gestalt, in welcher der Oberbau des eigentlichen Resivenzschlosteö sich gegenwärtig präsentirt, stammt wohl aus dem 17. Jahrhundert, wo dasselbe nach langer Vernach lässigung, von 1603—1672 wiederum Sitz einer fürstlichen Hof haltung, der sogenannten Altenburger Linie des Ernestinischen Hauses, geworden war. Unter den unzähligen Gemächern der in vier Stockwerken sich erhebenden drei Flügel des Hauptbaues be fanden sich mehrere bedeutende und prachtvolle Säle; in den Hin teren Schloßgebäuden sind noch Ueberbleibsel mittelalterlicher Bauten ^ zu erkennen. Die Schloßkirche ist ein reizender gothischer Bau. Zur Markirmiß des Schlachtfeldes bei Leipzig. Am Mittag des 26. August fand, von schönem Sommer wetter begünstigt, vor dem Ritterguts zu Alt-Scherbitz eine obschon einfache, doch ebenso würdige als sinnvolle Feier statt, zn welcber sich mehr als dreihundert Theilnehmer eingefunden hatten. Sie galt der Errichtung des vier und vierzigsten Marksteines auf den Vorhallen des Leipziger Schlachtfeldes, vr. Theodor Apel. der mit unermüdlichem Fleiße sein patriotisches Werk mit jedem Halb jahre der Vollendung näher bringt, hat hier auf einem Grundstück des Ritte Mn, n ftndwehr lL. zum »ährend mHorl feit de- «erde « .Brüder Schkeudi ins die Schlacht die zuv« wüsche Me, i und gle Selbstsi Möcker, Lpel d volles 1 Worten Helden vr. A O zugeh« Mßb- der n erster« bestell führt, durch weite die > Ausl« wird ein s wohl merk der ' The« dm Siel Noö wel« dem Sto Wir plL MX»
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