<2^ ^ 137 Decrct nn die Stände, die Entwürfe einer bürgerlichen Proccßordnung, einer Gerichtsordnung und einer EoncurSordnung betreffend. Eingegangen bei der I. Kammer am 13. November 1867. 9?achdem Sc. Königliche Majestät die auf dem Landtage 18^ den Kam mern vorgelcgtcn Entwürfe einer bürgerlichen Prcccßcrdnung, einer Gerichts ordnung und einer Ccncurscrdnung mittelst Tccrcts vom 22. Juli 1 864, unter Zurückziehung der Entwürfe in der vcrgclcgten Gestalt, zur Vorbcrathung für den nächsten ordentlichen Landtag an Zwischcndcputationen verwiesen und die Kammern zu diesem Zwecke der Wahl vcn Zwischcndcputaticnen sich unterzogen hatten, haben die Letzteren am Schluffe des Jahres 1865 ihre Thätigkeit be gonnen und sind in die Berathung der ihnen in veränderter Gestalt vorgelegten > Entwürfe zu den gedachten Gesetzen eingetretcn. Diese Berathung wurde durch t den Ausbruch des vorjährigen Krieges unterbrochen und auch vor und bei dem ^ Zusaiumentreten der getreuen Stände zu dem gegenwärtigen ordentlichen Land- t tage um deswillen nicht wieder ausgenommen, weil die Verfassung des Nord- j deutschen Bundes, welchem das Königreich Sachsen immittelst beigetreten war, j die Erlassung vcn Gesetzen in Aussicht stellte, welche den Zweck haben, das bürger- 1 liche Proceßrccht für das ganze Gebiet des Norddeutschen Bundes neu zu ordnen. Zu Ausführung der hierher gehörigen Bestimmungen der Bundesverfassung sind bereits einleitende Schritte geschehen; es hat der Bundesrath eine Commission er- ü wählt, welcher ein Entwurf einer bürgerlichen Prcccßordnung zur Berathung vor ig gelegt werden soll, und cs haben damit die oben erwähnten, zu Herstellung einer rs für das Königreich Sachsen bestimmten Proceßordnung begonnenen Arbeiten jeden- vs falls ihre Erledigung gefunden. Hierdurch wird aber auch verhindert, daß der Entwurf einer Gerichtsordnung ui in der Gestalt, in welcher er vorliegt, der gesetzlichen Geltung weiter entgegcn- Erste Aitheilung, 3. Band. 23