393 .M 84. Ständische Schrift auf das Königliche Deeret, einen Gesetzentwurf wegen des AnschaffenS und Haltens des Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Der Entwurfzu einem Gesetze: das Halten des Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes betreffend, l welchen Ew. Königliche Majestät mittelst Allerhöchsten DecretS vom 19. No- t vember dieses Jahres zur verfassungsmäßigen Berathung und Erklärung uns zu- - gehen zu lassen geruht haben, ist von uns in beiden Kammern berathen und unter ? Anfügung des Zusatzes: „3. Dieses Gesetz tritt mit seiner Publication sofort in Kraft." n mit welchem Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung sich einverstanden cs erklärt hat, angenommen worden. Wir ertheilen daher diesem Gesetze unsere verfassungsmäßige Zustimmung. In unwandelbarer Treue und tiefster Ehrerbietung verharrt Ew. Königlichen Majestät Dresden, »ä den 10. Tecember 1867. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung. Erste Abteilung, 3. Band. 59