22. des ausgedehnteren Gebrauchs von Druckformularen bei behördlichen Aus fertigungen, durch Verordnung vom 27. Marz 1867; 23. der Ersetzung von Berichten, Vorträgen, Verordnungen, Communicaten und Requisitionen durch kurze Ueberreichungs- oder Uebersendungsbeschlüsse oder Registraturen, durch Verordnung vom 27. März 1867. Durch die letzteren Maßnahmen ist zugleich eine nicht unerhebliche Kostenerspar- niß für die Betheiligten herbeigeführt worden, b) Ebenso ist man im Ressort des Justizministeriums bemüht gewesen, auf demselben Wege in möglichst weitem Umfange Erleichterungen herbeizuführen. Dies ist geschehen 1. durch Vereinfachung der Geschäftsbehandlung in Strafsachen, vermöge der Verordnung vom 13. März 1867 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 105); 2. durch Abstellung der förmlichen Vorträge, Berichte und Bescheidungen in Fällen, in welchen dieselben durch einfachere Formen der Vorlegung oder Benachrichtigung ersetzt werden können, vermöge der Verordnung vom 13. März 1867 (Jnstizministerialblatt, Jahrgang 1, S. 67); 3. durch Abstellung nnnöthiger Entnahme von Abschriften in Beschwerdefällen, vermöge der Verordnung Seite 12 desselben Blattes, Jahrgang 1 ; 4. durch Abstellung entbehrlicher Kostenansätze in der Verordnung Seite 58 daselbst; 5. durch umfassende Einführung gedruckter Formulare für die Concepte und die Reinschriften der Ausfertigungen und sonstigen Schriften in Justiz- und Berwaltungssachen, besage der Verordnungen Seite 4 flg., 12 flg., 21, 26, 29 flg., 42 flg., 56, 59 flg., 71, 72, 82 flg., 83 flg., 92, 116 flg., 124 flg. desselben Blattes. Es wird auch nach dem sich zeigenden Bedarfe die Zahl dieser Formulare, welche sich jetzt schon auf 121 Hauptnummern beläuft, noch vermehrt werden, und ist schon gegenwärtig die Ausgabe von Formularen für die Concepte zu Aus fertigungen in Grund- und Hypothekensachen in der Vorbereitung begriffen. Außer diesen für die Untergerichte bestimmten Formularen sind mehrere der gleichen auch für das Justizministerium selbst eingeführt worden, wodurch eine erhebliche Ersparnis; an Zeit, Arbeitskraft und Kosten erzielt worden ist. Als eine allgemeine, von gleichem Erfolge begleitet gewesene Maßregel des Justizministeriums ist schließlich noch die Gründung des schon oben angeführten Justizministerialblattes zu erwähnen. Durch dasselbe werden hauptsächlich die Generalverordnungen des Ministeriums, deren Herstellung früher einen nicht un-