408 4. Auf dem Gebiete der Baupolizei ist eine Revision der dem Gesetze und der Ausführungsverordnung vom 6. Juli 1863 (Gesetz- und Verordnungs blatt S. 641 flg.) beigegebenen Baupolizeiordnungen für Städte und für Dörfer, sowie die gesetzliche Feststellung eines über eine Bestimmung der gedachten Ausführungsverordnung entstandenen Zweifels, welcher mehrfach zu Weiterungen und Rechtsunsicherheiten Veranlassung gegeben, vorbereitet. 5. Die aus anderem Anlaß vorzunehmen gewesene und der gegenwärtigen Ständeversammlung zur Prüfung und eventuell Genehmigung vorzu legende Revision des Gesetzes über das Jmmobiliar-Brandversicherungs- wesen vom 23. August 1862 wird zugleich zu Vereinfachung der über das Verfahren in Brandversicherungssachen bestehenden Vorschriften Ge legenheit geben. 6. Die bei Gelegenheit der obgedachten Commissionsberathungen mit in An regung gekommene Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 2. Juli 1852 über die Verpflichtung zu Gewinnung des Unterthanen- rechts, sowie der bestehenden beschränkenden Vorschriften bezüglich des Niederlassungsrechts ausländischer Juden, ist inmittclst, wenigstens soweit es sich um Angehörige des Norddeutschen Bundes handelt, durch die Publikation der Verfassung des Norddeutschen Bundes und die Ausführ ungsverordnung vom 5. August dieses Jahres zur Erledigung gelangt. Selbstverständlich kann durch das Vorerwähnte die gesetzgeberische Thätigkeit in der Richtung einer Verminderung der Aufgaben für die Staatsverwaltung und der Vereinfachung des Geschäftsmechanismus nicht als abgeschlossen angesehen werden, es wird vielmehr die Aufgabe der Staatsregierung und der Kammern sein, mit Aufmerksamkeit darüber zu wachen, daß bei jedem Vorgehen auf dem Gebiete der Gesetzgebung jener Rücksicht die erforderliche Beachtung zu Theil werde. Die Regierung hat derselben unter Anderem auch in dem den Kammern wieder vorzulegenden Entwürfe eines Fischereigesetzes Rechnung getragen und den früheren Entwurf in dessen Folge in einigen Punkten modificirt. Ebenso wird der demnächst zur Vorlegung an die Ständeversammlung gelangende Entwurf einer Novelle zum Gewerbegesetze in mehreren Richtungen wesentliche Vereinfachungen enthalten. Was insbesondere das Ressort des Justizministeriums anlangt, so würde im Wege der Revision der Gesetzgebung zu Vereinfachung des Geschäftsganges noch mehr, als der Fall gewesen, geschehen sein, wenn nicht die im Gange befindlich