33 Eapitaltheile bei Enthebungen von Stellvertretungen (8 79 des Gesetzes vom 1. September 1858) und durch die von den disponiblen Einstandsgeldern noch zuwachsenden Zinsen voraussichtlich nicht unerheblich, bis zu der Summe von 300,000 Tblr. und darüber erhöhen. Dazu kommen die Bestände des Re servefonds, die jetzt auf l 24,071 Thlr. 20 Ngr. 9 Pf. sich belaufen, bis zu Auflösung des Fonds aber möglicher Weise wegen der jetzt niedrig stehenden Course der Staatspapiere und der dadurch bei Verwechselung der letzteren ent stehenden Verluste einer nicht unerheblichen, jetzt freilich nicht näher zu beziffern den Abminderung entgegengehen, so daß mit Zurechnung der disponiblen Bestände von circa 300,000 Thlr. und des etwa mit 50,000 Thlr. verbleibenden Restes vom Reservefond zu dem schon vorhandenen Bestände des jetzigen Dienst alterszulagenfonds an 208,459 Thlr., der letztere auf die Summe von ungefähr 550,000 Thlr. sich erhöhen dürfte. Zu 4 Procent berechnet, würde dieses Capital einen Zinsenbetrag von 22,000 Thlr. ergeben, so daß also die Füglich keit erreicht würde, alljährlich 220 Unterofficiere mit Tienstalterszulagen von je 1 00 Thlr. auf je drei Jahre zu versehen. Die Auflösung des jetzigen Stell- t Vertretungsfonds kann der Natur der Sache nach erst nach Ablauf mehrerer Jahre, k wenn kein Stellvertreter in der Armee mehr existirt, erfolgen. Eine genaue Be- z zifferung der bei dieser Auflösung, namentlich auch in den Reservebeständen, dis- § ponibel bleibenden Gelder ist daher zur Zeit unmöglich. Indessen liegt dem L Kriegsministerium daran, thunlichst bald, unter Beanstandung fernerer Uebertrag- u ung von Stellvertretungen, die neue Einrichtung ins Leben treten zu lassen, und s es bedarf auch nicht unbedingter Weise schon jetzt einer genauen Feststellung der < Ziffer, wenn das Kriegsministerium, wie es thun wird, genaue Obacht darüber ij führt, daß vorläufig jeder Zeit nicht mehr Dienstalterszulagen, als die Zinsen von dem jetzigen Dienstalterszulagenfond und von den vorhandenen disponiblen Be st ständen des jetzigen Stellvertretungsfonds ergeben, verliehen, die Bestände des K Reservefonds aber und die von ihm auflaufenden Zinsen für jetzt und bis uz zu völliger Auflösung des Stellvertretungsfonds von der neuen Einrichtung un 36 berührt gelassen und für diese noch nicht herbeigezogen werden. Indem nun die Regierung die ständische Zustimmung dazu, daß in der an- 3g gegebenen Maße die jetzt und bei der künftigen Auflösung des Stellvertretungs los fonds vorhandenen disponibel!: und Reservebestände des letzteren zu Bildung eines Fonds für Dienstalterszulagen an Unteroffiziere der Armee verwendet werden, 3i^l hiermit beantragt, fügt sie in der Beilage unter 6. noch eine Uebersicht des dis- ocs ponibeln Einstandsgelderfonds mit dem Bemerken bei, daß der Grund des ivst starken Wachsthums dieser Bestände hauptsächlich in der Ueberzahl der Einsteller