S34 Außer der weiter oben erwähnten Variante des Limbach - Peniger Projekts, welche bei Obergräfenhain sich mit dem Burgstädter Bahnprojecte vereinigt, ist auch eine Vereinigung der beiden Bahnprojecte bereits in der Nähe von Burg städt vorgeschlagen worden, womit allerdings die Berührung der Stadt Penig durch die Eisenbahn aufgegeben, dagegen die Umgegend von Limbach und Burg städt, sowie das Chemnitzthal — letzteres jedoch in der bei der Burgstädter Linie bereits erwähnten beschränkten Weise — in den Eisenbahnbereich gezogen wird. Der Kostenanschlag für dieses 10,3 3 Meilen lange Bahnproject ist mit 4,807,957 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. berechnet, wohinzu ebenfalls die Mehrkosten für Herstellung des Bahnhofs in der Nicolaivorstadt und für das Verbindungsgeleis nach dem Bahnhofe der Staatseisenbahn init circa 1 Million Thaler treten würden. Die Bemühungen der beiden obengenannten Comite's, bis zum Schlüsse des Jahre« 1865 die Ausführung einer Bahnlinie sicher zu stellen, welche den An forderungen des in der Ständischen Schrift vom 22. August 1864 aufgestellten Programms thunlichst entspricht, sind bis zu dem genannten Zeitpunkte erfolglos geblieben. Zu Anfang des Jahres 1867 hatte das Eisenbahncomite in Burgstädt die unter der Bezeichnung: Loeiele anonyme cj'entr6pfi868 äe etiemin8 de § ker, roitl68 et eunuux in Brüssel bestehende Gesellschaft für da« Chemnitz- Burgstädter Project zu interessiren gewußt und diese Gesellschaft wendete sich unter dem 12. April dieses Jahres mit der Anfrage an das Finanzministerium, ob letzteres geneigt sei, der Gesellschaft die Concession zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Chemnitz nach Leipzig, nach Befinden mit einer Zweigbahn nach Rochlitz, Colditz und Großsermuth, unter Zugrundelegung des von dem Burg städter Comite aufgestellten, jedoch nach den Bestimmungen der Staatsregierung etwa zu modificirenden Projects zu ertheilen. Gleichzeitig hatte das Comite sich mit einer Petition an die zu Anfang des Jahres 1867 versammelten Kammern gewendet, des Jnhals: es möge der vorbezeichneten Gesellschaft die nachgesuchte Concession ertheilt werden, obschon die in Punkt 6. IV. b. der Ständischen Schrift vom 22. August 1864 bestimmte Frist — Schluß des Jahres 1865 — für die definitive Constituirung einer den Bau der Leipzig-Chemnitzer Eisenbahn aus führenden Gesellschaft verstrichen sei. Der Stadtrath und die Stadtverordneten zu Penig legten gegen diese Petition Verwahrung ein und stellten den Antrag, die Ständeversammlung möge die Petition auf sich beruhen lassen. — Der , Beschluß der zweiten Kammer siel dahin aus, daß jene Petition bis zu dem Wieder zusammentritte des jetzt zu vertagenden Landtags zu asserviren sei, Seiten der Kammer jedoch der Wunsch ausgesprochen werde, daß die Staatsregierung bei den