862 zirksgericbts und des Gerichtsamts, sowie die Zlnlegung einiger Familienquartiere für Beamte ermöglicht, aber auch Platz für Erbauung eines Arresthauses und für einen Gefangeneuhos erlangt würde, die in den obenberührten Beziehungen vor- handenen Uebelstäude zu beseitigen. Hierzu hat sich nun eine nach dem Ergebnisse der an Ort und Stelle einge stellten Erörterungen vorzüglich günstige Gelegenheit dargcboten in ver Möglichkeit der Erwerbung des dem Justizministerium zum Kaufe angebotenen Rühliug'schen Grundstücks, welches nicht nur hinsichtlich des dafür geforderten Preises von 30,000 Thalern, sondern auch in Bezug auf das auf diesem Grundstück schon vorhandene Gebäude (ein 56 Ellen langes, 30 Ellen tiefes, 4 Etagen hohes, massiv erbautes, ursprünglich zu einer Fabrik bestimmtes Gebäude) und in Bezug auf das übrige unmittelbar an dieses Gebäude anstoßende Areal durch das Gut achten des Sachverständigen als zu Erreichung der in Frage stehenden Zwecke vor zugsweise geeignet bezeichnet worden ist. Mau hat aber um so mehr geglaubt, jenes Anerbieten nicht zurückweisen zu dürfen, als in Aunaberg ein anderer passender Bauplatz überhaupt nicht vor handen ist. Es ist daher im Aufträge des Justizministeriums über das fragliche Grund stück bis auf ständische Genehmigung ein Kauf zu einem Preise von 30,000 Thalern, dessen Berichtigung bei Uebergabe des Grundstücks erfolgen soll, abge schlossen worden. Indem Seine Majestät den getreuen Ständen hiervon allenthalben zum Behufe der Genehmigung des bezeichneten Kaufs und der Anweisung der zu Deckung des Kaufpreises nöthigen außerordentlichen Geldmittel gegenwärtige Mit theilung zugehen lassen, sehen Sie der Erklärung der getreuen Stände hierauf in Huld und Gnade entgegen. Dresden, am 24. Februar 1868. I o h a ii n. vr. Robert Schneider. (Schluß des dritten Bandes).