Znhnlisnerrnchm»; des dritten Bandes. 'Nr. 63. Seite 64. 65- 66. Königliches Decret vom I. November 1867, den Gesetzentwurf, die Aufhebung und Abänderung einiger Bestimmungen der allgemeinen Armenordnung vom 22. Oktober 1 846 be treffend Entwurf nebst Motiven *) Königliches Decret vom 36. October 1867, den Gesetzentwurf wegen provisorischer Forterhebung der Stenern und Ab gaben im Jahre 1868 betreffend Gesetz nebst Motiven (Ständische Schrift S. 395, vergl. hierzu Band 2, S. 185 und 313.) Königliches Decret vom 36. October 1 867, die aus Grund von § 88 der Verfassungsurkunde erlassene Verordnung vom 23. Juli 1 867 wegen Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Biere betreffend Hierzu Bekanntmachung sud O- betreffend die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Biere .... Ferner Beiordnung suft T, die Steuervergütnng bei der Aus fuhr von ausländischem Biere betreffend (Ständische Schrift S. 445.) Königliches Decret vom 26. October 1 867, die Verwendung der Bestände des Stellvertretungsfouds betreffend . Erläuterungen hierzu suft O Uebersicht des Stellvedtretungsfonds der Armee . . 8. Uebersicht des disponiblen Einstandsgelderfonds . Alle die Ständischen Schriften, auf welche der Hinweis unter den Königlichen Decreten im Inhaltsverzeichnisse dieses Bandes fehlt, folgen un 4. Bande. 11 12 15 17 24 31 32 35 36