83 Decret an die Stände, den Entwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich Sachsen betreffend. *j Eingegangen bei der I Kammer am 4. November 1867. Seine Königliche Majestät lassen den mittelst Allerhöchsten DecreteS vom 9. November 1863 bereits dem vorigen ordentlichen Landtage vorgelegten, wegen herangerückren Landtagsschlusses aber mittelst Allerhöchsten Decretes vom 22. Juli 1864 einstweilen wieder zurückgezogenen Entwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich Sachsen, nachdem derselbe nachträglich noch einigen, als zweck mäßig erkannten Abänderungen unterworfen und un November 1865 durch das > Gesammtministerium an die besage der Ständischen Schrift vom 23. August 1864 zu diesem Behufe gewählten Zwischcndeputationen gegeben worden ist, den - getreuen Ständen zur verfassungsmäßigen Berathung vorlegen und sehen der ständischen Erklärung darüber, und soweit nöthig über die beigefügte Publications- Verordnung, in Huld und Gnaden entgegen. Gegeben zu Dresden, am 2. November 1867. Johann. Richard Freiherr von Friesen. *) Diesen Entwurf s. Landt.-Aclen I. Abth. 1. Bd., S. 3 flg. Erste Abtheilrmg, 3. Band.