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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.05.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-05-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186305055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630505
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630505
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-05
- Tag1863-05-05
- Monat1863-05
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.05.1863
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wd TllgMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 1251 Dienstag den 5. Mai. I8«z. Mittwoch dm S. Mai d. I. Abmds 1,7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über ») die Verlegung der Cavillerei, b) die Regulirung des Standgeldes auf dem Waageplatze, e) ein Abkommen mit der Thüringer Eisenbahngesellschaft, ä) den Verkauf einer Feldparcelle an die Herren Zimmermeister Wenck, Werner und Voigt. 2) Wahl eines besoldeten Stadtraths: Erfahrungen über den Einfluß der Gewerbe- frei heit Das Tageblatt hat von Zeit zu Zeit über die Veränderungen im Personalbestand einiger oder mehrerer Gewerbe Leipzigs berichtet und wohl auch summarisch in gewissen Pausen die Anmeldungen rum Bürgerwerden mitgetheilt, so daß dem aufmerksamen Beobachter schon daraus ein Ueberblick über die Folgen der neuen Gewerbe gesetzgebung möglich war. Ein Gesammtresultat der Veränderungen, wie ste seit der Einführung der Gewerbefreiheit vom 1. Jan. 1862 dis zum 1. Januar 1863 erfolgt sind, liegt aus Dresden vor und schreibt man der Redaction darüber: „Die musterhafte Redaction des Dresdner Adreß- und Ge schäft-Handbuchs bearbeitet für jedes Jahr eine statistische Zusammen stellung der Handelsfirmen und der angemeldeten gewerblichen (hand werksmäßig) betriebenen Geschäfte, und wird dadurch über Abnahme oder Zunahme des gewerblichen Personals eine Uebersicht gewährt, welche gerade für 1862 und zwar für die erste Jahresperiode der Gewerbefreiheit manche interessante Seite bietet. Dem Dresdner Journal gebührt das Verdienst, diese Statistik in eine noch über sichtlichere Vergleichung durch Zahlen gebracht zu haben. Ehe ich diese folgen laste, werden einige erläuternde Bemerkungen voraus zu schicken sein. Wie bekannt lag zwischen dem Erscheinen des Gesetzentwurfs im Juli 1860 und der Jnkrafttretung des Gesetzes am 1. Januar 1862 ein Zeitraum von 1*/, Jahren, und während dieser Zeit besaßen die Gewerbtreibenden hinlänglich Zeit, um sich hinsichtlich der Niederlassung und der Erweiterung des Geschäfts betriebes darauf vorzubereiten. In Folge dieses verhältnismäßig langen Wartens war in der gewerblichen Niederlassung insofern eine Stagnation eingetreten, da sich die Heranwachsende Generation nur ausnahmsweise entschließen wollte, die hohen Meisterkosten zu zahlen, ein kostspieliges Meisterstück zu arbeiten und sich den Um ständlichkeiten einer Prüfung zu unterwerfen, die wenige Monate später gar nicht mehr in Frage kam. ES war daher zu fürchten, daß in den ersten Wochen nach der Publication des Gewerbegesetzes eine um so stärkere Concurrenz eintreten würde. Diese Besorg nisse haben sich indessen nur in ganz untergeordneter Weise ver wirklicht. Im Allgemeinen sind die Gewerbtreibenden vorsichtiger gewesen, als zu erwarten war, und hat man sich besonders darin getäuscht, daß nicht, wie die ländlichen Abgeordneten in dey Kammer verhandlungen fürchteten, die Handwerker sich nach dem platten Laude hinaus verbreitet haben, sondern daß eher ein Zuzug in umgekehrter Richtung eingetreten ist. — Es läßt sich indessen auch eine Vermehrung der Concurrenz nach der Seite hin denken, daß der Einzelne mtt vermehrten Arbeitskräften seine Thätigkeit auf mehrere Erwerbszweige erstreckt und daß sich z. B. der Handel für den Detailbetrieb Artikel zulegt, welche ihm früher nicht gestattet waren. Hierin ist m-n, wie e« scheint, nicht gleich vorsichtig verfahren. Wenn auch in der Hauptsache Jeder ber seinem Leisten geblieben ist, so habe ich doch, besonders was den Kleinkram be trifft, Sachen nebeneinander zum Verkauf ausgestellt gesehen, welche aanz offenbar die Sucht bekundeten, mit Allem und Jedem zu Handel», was nur irgend einmal gekauft werden könnte. Da- rk offenbar verkehrt. Jeder Artikel well von dem routinirtesten Kauf mann nach seiner Qualität geprüft sein und es ist jedenfalls ren tabler, von einem guten Artikel einen starken Umsatz zu haben, als von wenig preiswürdigen Waarm vielerlei zu verkaufen. Es hat speciell in Dresden leider nicht an Covcursen gefehlt, weil Geschäfte mit zu wenig Capital und in sonst leichtsinniger Wesse entrirt werden, die Zahl derselben steht aber mit der anderer Jahre in keinem ungewöhnlichen Verhältnisse. Dagegen sind die Miet preise für Läden in den sogenannten Geschäftslagen außerordent lich, nicht selten um 20 — 40 Procent gestiegen und hat sich dem entsprechend auch der Grundwerts und det Verkaufspreis der Häuser erhöht. In höherem Grade als an anderen Orten und als selbst in Leipzig hat sich endlich in Dresden das Bestreben gellend ge macht, den Verkaufsläden eine ungewöhnliche Eleganz durch hohe Spiegelscheiben, elegante Ausstattung u. s. w. zu geben. Wenn dadurch auch der Umsatz überhaupt vergrößert worden ist, so ist ein solches gegenseitiges Ueberbieten doch kaum zu loben. Der Geschäftsmann muß das höhere Anlagecapital doch mit auf die Maaren schlagen — und in Dresden entschädigt der starke Verkehr der wohlhabenden und an ihre vaterländischen Preise gewöhnten Fremden einigermaßen dafür — oder er mutz, wenn ihm dies nicht elingt, in seinen finanziellen Verhältnissen zurückgehen. — Hin- lchtlich des Hilfspersonals sind die Befürchtungen, welche vor der Einführung der Gewerbefreiheit laut wurden, nur ganz vereinzelt eingetreten. Die Aeltern vierzehnjähriger junger Leute, welche sich für irgend ein Handwerk entschieden haben, sind glücklicher Weise doch noch der richtigen Meinung, daß das Söhnchen bei einem tüchtigen Meister etwas Ordentliches lernen müsse, ehe es sein Fortkommen in der Welt finden könne. Freilich kann man es den Aeltern nicht verdenken, wenn sie von einer vier- oder fünfjährigen Lehrzeit wenig wissen wollen, sondern der Ansicht sind, daß drei Jahre oder etwas weniger zur vorläufigen Ausbildung eines jungen Menschen in irgend emem Handwerk ausreichend seien, voraus gesetzt, daß derselbe nicht zu Nebengeschäften verwendet werde, für welche eben besser ein Dienstmädchen zu halten sei. Das Lehrgeld ist gewöhnlich nicht in die Höhe gegangen, vielmehr verpflichtet sich der Meister nicht selten, dem Lehrlinge von da an schon einen kleinen Wochenlohn auszuzahlen, wenn seine Arbeit eine wirklich brauchbare und rentable geworden sei. Daß es zeitweilig an Ge sellen fehlt, ist wohl kaum auf Rechnung der Gewerbefreiheit zu setzen, da die gewerblichen Niederlassungen nicht in ungewöhnlicher Weise zugeuommen, und da sich dieselben Erscheinungen auch vor 1862 gezeigt haben. Der Zudrang junger Leute zu den Gewerben hat gegen früher überhaupt abgenommen, was schon daraus folgt, dasp in ganz Sachsen das WachSthum der Innungen, was die Personenzahl betrifft, hinter dem procentalen WachSlhum der Be völkerung zurückgeblieben ist. Ein großer Theil der jüngern Leute findet in Fabriken eine unabhängigere und lohnendere Stellung, viele tüchtige Arbeitskräfte absorbirt das stehende Heer und wird es ohne Zweifel höherer Lohnzahlungen bedürfen, um dem Handwerker stände den nöthigen Stamm von Hilfsarbeitern zu verschaffen. Doch kehren wir nach diesen allgemeinen Wahrnehmungen, die natürlich rein subjectiv sind, zu den rein objektiven Thatsachen, zu den Veränderungen zurück, welche hinsichtlich der Niederlassung m den einzelnen Erwerbszweigen stattgefnnden haben. Es befanden sich
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