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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.05.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-05-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186305132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630513
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630513
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-05
- Tag1863-05-13
- Monat1863-05
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.05.1863
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Anzeiger: AmtOlitl dl« KinA BtM-llichtt wd der Ralhi dkl Stadl SchM. W isr. Mittwoch den 13. Mai. i8«r. SS Bekanntmachung. ' Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Conlen werden hierdurch benachrichtigt, daß die Duplieatcertifieate oder an deren Glatt die Cerlificatverzeichnifse über die in der gegenwärtige« Ostermeffe nach dem VereinSauSlande, resp. nach anderen vereius- ländischen Packhofsplätzen abgesetztea Waarenposten längstens den 14, Mai dieses Jahres bis Abends 6 Nhr bei der hiesigen Contobuchhalterei einzureichen sind. Leipzig, den 29. April 1863. Königliches Haupt-Zoll-Amt. ^ . Keßler, O.-Z.-I. ^ Bekanntmachung. Als öffentlichen Badeplatz bestimmen wir für dieses Jahr die bereits früher hierzu verwendete, ca. 500 Ellen lange Stelle in der alten Pleiße, welche zwischen der vom Schleußiger Wege nach der Nonne führenden Brücke und dem Schimmelschen Teiche gelegen und an ihrem Anfang und Ende durch Pfähle bezeichnet ist. Das Baden an anderen Plätzen ohne Aufsicht der Fischer wird bei Strafe verboten.^ Leipzig, am 10. Mai 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Hempel. Bekanntmachung. Die Maurer- und Steinruetz-Arbeite« an der Schleußenanlage eines TheileS der Rüruberger und BauhofSffraffe solle» auf dem Wege der Submission vergebe» werden. Diejenigen, welche zur Ausführung dieser Arbeite» geneigt sind, werden aufgefordert, die Anschläge uud Bedi»gunge» auf dem RathS-Bauamte einzusehert und ihre Forderungen bis zii« AL. Mai d. I. versiegelt abzugeben. — Leipzig, den 13. Mai.1863. Des RathS Bau-Deputation. ^lz - Auction. Auf dem AugustuSplatze sollen Mittwoch den 18. Mai d. I. Vormittags um V Uhr einige Hausen Brennholz, Reißia, so wie einige Nutzstücken von Ahorn an den Meistbietenden gegen sofortige baare Zahlung versteigert werden. Leipzig, den 11. Mai 1863. Die Deputation zu den Anlagen. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 6. Mai 1863. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Herr vr. Günther erstattete hierauf Bericht über: 3. die Evacuirung des Platzes an der II. Bürgerschule und die Regulirung des Standgeldes auf dem Waageplatze. Aus der Zuschrift des Raths ist Folgendes zu entnehmen: »Der von Ihnen gestellte Antrag, dem Platze vor der zweiten Bürgerschule eine entsprechendere Gestaltung zu geben, hat bei u»S um so mehr Anklang gefunden, da wir selbst bereits den Gegen stand in Erwägung gezogen hatten. Denn wir pflichten Ihnen darin vollständig bei, daß dieser an sich so schöne Platz gegenwärtig in hohem Grade verunziert wird, und zwar ohne dringende Noch; denn was jetzt au Wagen und dergleichen auf diesem Platze steht, kann nach den vpn uns anaestellten Erörteruuge« ganz wohl auf de» für solche Dinge ohnehin bestimmten Waageplatz gewiesen werde», alle- Uevrige aber gehört überhaupt auf keinen öffentlichen Platz" rc. Eine Entleerung de- Platzes erachtet der Rach für nothwendig, rächlich und thunlich. „Nothwendig ist sie, wenn der Platz, wie Sie uud wir wün schen, da- wieder werden soll, was er eigentlich ist: ei» schöner, freier, der ganzen dortigen Stadtgegend entsprechender Platz. Die Räth- lichkeit und Thunlichkeit aber dürfte sich aus folgenden Erwägungen ^ - Fj«anziell genommen, ist da- bisherige Resultat ein S-. Es ist dort zeither eiu Wächter gehalten worden, nnd durch die sonstigen Kulaken hat sich in den drei 1860 und 1861 da- Resultat herau-gestellt, daß die Ausgabe die Einnahme überstieg. ES wurden vereinnahmt verausgabt 1859 iSOaff 17* —H 132chff 16*- 1860 1S3 - 24 - — - 132 - 2 - 5 - 1861 ISS - 7 - 5 - 137 - - - 7 , »Schon hierdurch rechtfertigt sich eine Aenderung in der gedachten Beziehung rc. „Folge davon ist eine neue Reguliruna der Benutzung des Waageplatzes. Wie dieselbe bisher beschaffen war, ersehen Sie aus der zur Zeit in Wirksamkeit stehenden Bekanntmachung vom 27. Januar 1851. Hieraus ergiebt sich, daß ein guter Theil der Standgelder regulativmäßig in die Tasche des.Platzaufsehers fließt, der dadurch seinen Lebensunterhalt gewinnt. An sich schon erscheint die- nicht angemessen; denn das Standgeld für öffentliche Plätze ist eine Art Platzmiethe und gebührt daher dem Eigeuthümer des Platzes, also der Stadtgemeiude. Sodann aber bringt das jetzige Verhältniß den Aufseher in eine unangemessene Stellung, "kr stellen demnach den Satz an die Spitze, daß — nachdem der Platz vor der Bügerschule geräumt, alle Wagen und Karren auf den Waageplatz gewiesen, dem Wächter des ersteren gekündigt wor den — auf dem Waageplatz- selbst nur Wagen uud Karren auf gestellt werden dürfen und daß für jeden eiu Standgeld zu zahlen ist, welches lediglich in die Stadtcaffe fließt. Dadurch, daß Jeder ohne Ausnahme bezahlen muß, wird zugleich einer möglichen Be- sorgniß vor Ueberfüllung voraebeugt, wie denn auch selbstverständ lich der Vorbehalt auszusprechen ist, daß für einen Neu-Ankom menden überhaupt noch Platz vorhanden sei. — Eine Folge des Bisherigen ist, daß nunmehr der Platzaufseher mit einem festen Lohn zu besolden sein wird, und da eine Person nicht auSreicht, zumal da der Dienst Tag uud Nacht in Anspruch nimmt, so ist dem Aufseher ein Gchülfe beizugeben, der ebenfalls im Dienste der Stadt steht. Die Eontrole über die vom Aufseher, eintretenden Falles vom Gehülfen ««zunehmenden Standgelder wird eben so wie in ähnlichen Verhältnissen durch öftere unvorhergesehene Re vision geschehen. Daß übrigen- über jede« Zahlung Quittung er- theilt wird, die Quittungen dem Aufseher aber an Gelve-statt über gebe» werde», so daß er die ihm fehlende» Quittungen in Geld gewähre« mnß, brauche« wir nicht erst zu bemerke». »Fragt e- sich, wie hiernach der Loh» der beiden Genannten festzusetzen ist, so glauben vir, daß ein Wochenlohn von X
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