82 o Aie Stadtgemeinde zu Johanngeorgenstadt befindet sich in Folge des großen Brandes, von dem dieselbe am 17. August vorigen Jahres betroffen worden ist, in einer so äußerst bedrängten Lage, daß sie ungeachtet der ihr von allen Seiten zugeflossenen reichlichen Unterstützungen nicht im Stande ist, den Wiederaufbau der mit eingeäscherten öffentlichen Gebäude — Kirche, Pfarre, Diaconat, Schulen, Rathhaus rc. — zu ermöglichen, und daß daher außerordentliche Maßregeln ge boten sind, um die Stadt vor gänzlichem Verfalle zu retten. Außer einer Summe von 4510 Thlr. und 3720 Thlr., welche in Folge eines Aufrufs des Stadtraths zu Schwarzenberg theils zum Wiederaufbaue der öffentlichen Gebäude, insbesondere des Rathhauses, theils zur Fortführung des städtischen Haushaltes für die nächstfolgenden Jahre, aus verschiedenen Städten des Landes gespendet worden sind, sowie einer durch öffentliche Sammlungen er langten besonderen Beihülfe zur Wiederherstellung des mit abgebrannten neuen Schulhauses im Betrage von 1740 Thlr. 2 8 Ngr. 8 Pf. stehen der Stadt zur Bestreitung der Baukosten nur die erlangten Brandschädenvergütungen zu Gebote, welche für sämmtliche öffentliche Gebäude mit Einschluß der Kirche im Ganzen nur auf 39,161 Thlr. 8 Ngr. sich belaufen. Die Frohnfeste, die wegen ihrer feuerfesten Bauart am wenigsten gelitten, ist ohne erheblichen Zuschuß von den erlangten Brandvergütungsgeldern bereits wieder aufgeführt worden und ebenso wird der Herstellungsaufwand für das Rathhaus und die neue Schule mit den Brandentschädigungsgeldern unter Hinzunahme der vorbemerkten besonderen Unterstützungen und Beihülfen vielleicht nothdürftig be stritten werden können. Dagegen läßt sich schon jetzt übersehen, daß die Wiederaufführung der übrigen öffentlichen Gebäude mehr als die doppelte Summe der Brandschädenvergütungen beanspruchen wird. Nach einem ohngefähren Kostenüberschlage werden allein für den Wiederaufbau der Kirche, Pfarre, Diaconatwohnung sowie des für Lehrer wohnungen einzurichtenden alten Schulhauses circa