In Berücksichtigung der vorbemerkten Umstände haben nun die Ministerien des Cultus und des Innern geglaubt, daß dringende Veranlassung vorliege, der Stadtgemeinde zu Johanngeorgenstadt durch ausnahmsweise Gewährung einer Staatsbeihülfe zu obigem Zwecke zu Hülfe zu kommen, und daß, wenn der be absichtigte Zweck wirklich erreicht und insbesondere auch der Wiederaufbau der Kirche ermöglicht werden soll, dessen Aussetzung auf längere Zeit gänzlich unthun- lich erscheint, die diesfallsige Unterstützung nicht unter 15,000 Thlr. zu bemessen sein werde.