89 4. Die Anlegung einer Dampfkücheneinrichtung für die vereinigten Landes anstalten zu Hubertusburg ist ein längst erkanntes, aus finanziellen Rücksichten aber zurückgestelltes Bedürfe niß. Bei dem dermaligen Umfange der Beköstigung sind die Nachtheile für die Qualität der Speisen und ein unverhältnißmäßiger Mehraufwand an Feuerung nicht mehr zu vermeiden, und eine zweckmäßige Dampfkochanlage unter Mitbenutz ung derselben für das Waschhaus rc. würde schon wegen der Ersparnisse an jähr lichem Feuerungsbedarfe, je früher eingerichtet, um so reichlicheren Nutzen bringen. Bon den letztgedachten Baulichkeiten wird wenigstens die unter 3 jedenfalls noch in der laufenden Finanzperiode in Angriff zu nehmen sein, weil bei längerem Aufschübe nach einer vor Kurzem bewirkten technischen Prüfung des nach der Winterzeit sich ergebenden augenblicklichen Zustands der Dächer und deS oberen Geschosses des fraglichen Gebäudes ein Reparaturaufwand von circa 3000 Thlr. unumgänglich werden würde, nur um wirkliche Gefahr für den Anstaltsverkehr abzuwenden. Es muß daher Vorbehalten bleiben, die in Folge der mindestens theilweisen Ausführung der erwähnten Baulichkeiten zu erwartende Ueberschreitung der bewilligten Etatsmittel im künftigen Rechenschaftsberichte zu rechtfertigen.