93 falls können dieser Empfehlung die günstigen Erfahrungen zur Seite gestellt werden, welche anderwärts, z. B. in England, Frankreich, der Schweiz, mit diesem Systeme bereits gemacht worden sind, und es fordern diese Erfahrungen um so mehr zur Nachahmung auch in unserem Vaterlande auf, als die Beschäftigung mit Feld- und Gartenbau jetzt schon in den geschlossenen Landes-Jrrenanstalten von den dazu geeigneten Irren bekanntlich in ausgiebiger Weise geübt wird. Hat daher das Collegium sich für die Einführung dieses Systems auszusprechen, bei welchem die Meiereien gleichsam im Verhältnisse von Filialen zu den geschlossenen Anstalten stehen, die Kranken unter der Obhut erprobter Wärter unterzubringen sind und dabei der stetigen Beaufsichtigung und Behandlung von Seiten des ärzt lichen Personals der geschlossenen Anstalten theilhaftig bleiben, so hat es zugleich auch auf die Füglichkeit hinzuweisen, welche mit einer derartigen Einrichtung, falls sie nicht in zu dürftigem Maßstabe iu's Leben gerufen wird, unter den ob waltenden Verhältnissen geboten sein würde, nämlich die Entlastung der Landes-Jrrenanstalten von ihrer jetzigen thatsächlichenUeberfüll- ung auf die nächsten 3 bis 4 Jahre. Damit aber würde das Bedürfniß der Erbauung einer vierten Landes-Jrrenanstalt vor der Hand wenigstens als be seitigt betrachtet werden können und es würde diese Frage erst im Laufe von meh reren Jahren wieder herantreten, wo dann zugleich eine sichere Erfahrung auch darüber gewonnen sein würde, ob die öffentliche Fürsorge sich nur auf ein Siechen haus für die in völlig geistiger Nullität befangenen Irren, oder aber auf die Er richtung einer wirklichen Irrenanstalt zu erstrecken haben werde. Hiermit glaubt das Collegium die Gesichtspunkte angegeben zu haben, welche seiner Ansicht nach sich für die in Rede stehende Angelegenheit aus der Anwend ung der Griesinger'schen Vorschläge ergeben und auf diese Weise den ihm gewor denen Aufträge nachgekommen zu sein. Die ihm zur Einsicht zugestellt gewesenen Pläne und Beilagen läßt es an das Königliche Ministerium anbei wieder zurückgelangen. Dresden, am 26. Februar 1868. Das Landes-Medicinalcollegium. vr. Herrmann Walther. Erste Abtheiluug, 4. Baud. 15