119 130. Ständische Schrift über die Beschwerde der Arsenikwerksbesitzer Johann Gottlob Leonhard in Raschau und Genossen, den Verkauf von Arsenikalien durch die Königliche Hüttenverwaltung betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Eine Anzahl Besitzer von Arsenikwerken, Johann Gottlob Leonhard in Raschau und Genossen, haben sich an uns mit einer Beschwerde über das Königliche Finanz ministerium und mit der Bitte gewendet, unsere Vermittelung bei Ew. König lichen Majestät Staatsregierung dahin eintreten zu lassen, daß nicht Seiten des Königlichen Finanzministerii durch dessen bei den fiscalischen Hütten statt- sindendeu Geschäftsbetrieb ein Verfahren befolgt werde, durch welches die von den Petenten betriebene Fabrikation von Arsenikwaaren der Privatindustrie gewaltsam entrissen und zum Monopole der Staatsindustrie gemacht werde. Bei sorgfältiger Prüfung der vorerwähnten Beschwerde haben wir uns zwar nicht veranlaßt finden können, dem angeführten Gesuche unsere Zustimmung zu ertheilen; wir haben uns indessen dahin geeinigt, Ew. Königlichen Majestät Regierung zu nochmaliger Erwägung anheim zu geben: ob und inwieweit dieselbe bei ihrer Arsenikfabrikation, ohne diese zu beein trächtigen, hinsichtlich des Vertriebes ihrer Producte auf billige Wünsche der Privat-Arsenikwerksbesitzer Rücksicht nehmen könne. Wir verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 3. April 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.