121 .M 131. Ständische Schrift auf die Petition des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen, Stempelsteuerbefreiung betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Äuf eiue vou dem Borstande des landwirthschaftlichen Creditvereins diesfalls ein gereichte Petition haben beide Kammern übereinstimmend beschlossen, an Ew. Königliche Majestät folgende Anträge zu richten: 1. daß sie den landwirthschaftlichen Creditverein von der ihm beigemessenen Verpflichtung zur Entrichtung von Stempel von den zu emittirenden Ver- einScreditbriefen und Pfandbriefen befreie, ihm auch dasselbe Maß von Stempelfreiheit gewähre, welches den Sparcassen und mit genehmigten Statuten versehenen Borschußvereinen durch die Verordnung vom 4. No vember 1862 und 12. Februar 1866 eingeräumt worden ist, beides jedoch nur auf so lange, als diese Befreiungen überhaupt noch bestehen, und 2. daß, dafcrn die Erlassung eines neuen Stempelgesetzes vor der Hand un- thunlich sei, wenigstens die bestehende Werthstempelgesetzgebung einer Revision unterworfen werde. Indem wir nun beide nurgedachte Anträge hiermit zu Ew. Königlichen Majestät Kenntniß bringen, zeichnen wir in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 17. April 1868. Erste Abtheiiuug, 4. Band. allernnterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung. 19