123 .M 132. Ständische Schrift auf die Petition des Hydro-diätetischen Vereins zu Dresden, die Ab änderung einiger Gesetzesvvrschristen betreffend, welche der freien Aus übung der Naturheilkunde zur Zeit im Wege gestanden haben. Allerdurchlauchtigstcr rc. :c. rc. ^er Hydro - diätetische Verein zu Dresden hat an die Ständeversammlung eine Petition eingereicht, mit dem Petitum: die Landesvertretung wolle der freien Ausübung der Naturheilkunde in Sachsen ein Hinderniß nicht mehr in den Weg legen, vielmehr allen zu deren Ausübung sich berufen fühlenden Männern und Frauen, wenn sie sich eines guten Rufes und allgemeiner Bildung erfreuen, die erbetene Autorisation zur physiatrischen Wirksamkeit ertheilen. Nach verfassungsmäßiger Berathung in beiden Kammern haben wir beschlossen: Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung möge in Erwägung ziehen, inwieweit die freie Ausübung der Naturheilkunde ohne Nachtheil für das öffentliche Wohl eingeräumt werden könne. Indem wir Ew. Königlichen Majestät diesen unseren Bescbluß ehr- erbietigst unterbreiten, verharren wir in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät > Dresden, den 18. April 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständevcrsammlung.