12S ^ 134. Decret an die Stände, die Besetzung des Staatsgerichtshofs betreffend. Eingegangen bei der I. Kammer den 20. April 1868. Seine Königliche Majestät haben auf die Zeit vom Schluffe des gegen wärtigen bis zum Schluffe des nächsten ordentlichen Landtags den Präsidenten des Oberappellationsgerichts Wirklichen Geheimen Rath Nr. von Langen» zum Vorsitzenden des Staatsgerichtshof-, sowie den Präsidenten des Appellationsgerichts zu Dresden, von Weber, den Oberappellationsgerichts-Vicepräsidenten Dr. Sickel, den Oberappellationsgerichts-Vicepräsidenten Schumann, den Bicepräsidenten des Appellationsgerichts zu Leipzig, vr. Petschke, den Bicepräsidenten des Appellationsgerichts zu Zwickau, Flechsig, und den Geheimen Justiz- und Appellationsrath vr. Klengel zu Budissin zu Mitgliedern des Staatsgerichtshofs zu ernennen geruht und sehen nunmehr auch der verfassungsmäßigen Wahl von Mitgliedern dieses Gerichtshofs und Stellvertretern für dieselbe Zeitpcriode von Seiten der getreuen Stände in Huld und Gnaden entgegen. Dresden, den 16. April 1868. Johann. vr. Robert Schneider. Erste Abtheilung, 4. Baud. 20