riit mZoä ,sti mckra-ü w,1rnU7,-t,i .-ßA 136. Ständische Schrift auf das Königliche Decret, die Entwürfe einer bürgerlichen Proceß- ordnullg, einer Gerichtsordnung und einer ConcurSordnung betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Ew. Königlichen Majestät Regierung hat der allerunterthänigst treugehor- samst Unterzeichneten Ständeversammlung ein Allerhöchstes Decret, die Entwürfe einer bürgerlichen Proceßordnung, einer Gerichtsordnung und einer ConcurSord nung betreffend, unter dem 13. November 1867 zugehen lassen. Nachdem dasselbe der verfassungsmäßigen Berathung in beiden Kammern der Ständeversammlung unterzogen worden ist, hat letztere beschlossen, sich damit, daß die den ständischen Zwischendeputationen zur Borberathung für den gegenwärtigen Landtag vorgelegten Entwürfe einer bürgerlichen Proceßordnung und einer Ge richtsordnung zurückgezogen worden sind, auch Ew. Königlichen Majestät Regierung von der Vorlegung eines Gesetzes zu Publication der Civilproceßord» nung und der Gerichtsordnung sowie einer Taxordnung abgesehen hat, einver standen zu erklären, sowie einen von den Mitgliedern der zweiten Kammer Secretär Schenk und Advocat Schreck gestellten Antrag des Inhalts: die Ständeversammlung wolle beschließen, an die Königliche Staatsregier - nng den Antrag zu richten: daß Hochdieselbe den Kammern noch während des gegenwärtigen Landtags einen Gesetzentwurf vorlegen möge, durch welchen in geeig neter Weise die durch Veräußerungsverträge zwischen Ehegatten für die Gläubiger der betreffenden Ehemänner entstehenden Verluste ver hütet werden, zur Erwägung an Ew. Königlichen Majestät Regierung abzugebcn. Was demnächst die Verordnung vom 9. Januar 1865, das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen betreffend, anlangt, welche der Ständeversammlung in Gemäßheit eines von derselben in der Ständischen Schrift vom 19. Juli 1861